Afrikanische Schweinepest: Das Risiko vom Salami-Brot

von Peter Schmidt
Juni diesen Jahres: Schock im Sauerland. Erste Wildschweine wurden mit Schweinepestverdacht gefunden. Darauf ging es schnell, alle Alarmglocken schrillten. Denn Schweinepest, die einmal auf einen Hausschweine-Bestand übergreift, ist tödlich. Ministerium, Ämter – alle wurden aktiv, die Landwirt:innen vor Ort konnten nur reagieren.
Die Region ist – glücklicherweise – keine Schweine-Hochburg. Aber auch dort gibt es Bio-Schweine, weniger zwar, aber es gibt sie. Erster Schritt: Die Schweine vor der Infektion schützen. Denn die ASP, die Afrikanische Schweinepest – ist tödlich. ASP-verseuchte Schweinebestände werden „gekeult“, das ist Vorschrift. Doch soweit ist es im Sauer- und Siegerland nicht gekommen, zum Glück.
War die Schweinepest ehemals eine in Afrika beheimatete Seuche, muss sich jetzt auch ganz Europa mit Risiken und Folgen auseinandersetzen. Übertragen wird die Seuche durch den direkten Kontakt zwischen Schweinen – aber auch beispielsweise durch verseuchtes Fleisch, verseuchte Wurst, die – vielleicht nur aus Unachtsamkeit – im Wald landet. In Deutschland sind die Vorschriften streng, ASP-verseuchtes Fleisch darf nicht in die Verarbeitung oder gar in den Handel. Doch die Schweinepest gibt es auch andernorts – und wer dann zum Beispiel Wildschwein-Salami aus Ländern, in denen keine Kontrolle stattfindet, unter der deutschen Eiche verliert, der/die wirft ganz schlicht die mögliche Infektionsquelle in den Wald. Und die hungrige Sau, die frisst, wird krank, stirbt – aber infiziert noch schnell ein paar andere.
DARAN ERKENNT MAN EINE ASP-INFEKTION AM SCHWEIN
- wenig Aktivität, Bewegungs- und Fressunlust
- Durchfall (z.T. blutig), Erbrechen
- Atemnot, blaue Ohren
- Unterhautblutungen
- Krämpfe
- Blutungen aus allen Körperöffnungen. Weil letztlich nicht immer unbedingt deutlich erkennbare Symptome auftreten, ist eine Laboruntersuchung notwendig. Bei Verdacht ist unbedingt der Hoftierarzt zu informieren. Leitet der per Labor-Untersuchung eine sogenannte „Ausschluss“-Diagnostik ein, ist dies KEIN Seuchenverdacht, hat also für den Betrieb keine Konsequenzen. Nur so können falls ein Betrieb betroffen ist – die Folgen für weitere Betriebe reduziert werden.
- Wie es sein konnte, dass im Sauerland die Schweinepest ausbrach, ist letztlich bis heute ungeklärt und wird wohl auch nie geklärt werden. Der Erreger soll aus Italien stammen, soviel haben die Labore herausgefunden. Nun denn: Flugs wurden Kern- und zwei Schutzzonen drum herum eingerichtet, der Schweinetransport und -handel war nur unter Auflagen und mit Genehmigung der Veterinärbehörden vor Ort erlaubt. Es konnte – glücklicherweise für die Betriebe – weiter geschlachtet werden. Doch die Angst fährt mit. Und für die Bio-Betriebe gilt: Schluss mit der Freilandhaltung. Um jeden Kontakt zur wilden Sau zu vermeiden, wird der eigene Schweinebestand eingesperrt.
- Zudem wurden die schweinehaltenden Betriebe verstärkt darauf verpflichtet, die aufwändigen Bio-Sicherheitsmaßnahmen durchzuführen. Sicherheitsmaßnahmen, die heute jeder Betrieb in Deutschland schnell umsetzen können sollte – ein entsprechendes Konzept sollte in jedem Betrieb auch außerhalb der Schweinepest-Regionen vorliegen. Was ganz plötzlich im Sauer- und Siegerland geschah, das kann morgen andernorts passieren. Denn verseuchte Salamis landen nicht nur rund um den Kahlen Asten im Gebüsch.
- Zu den Kernvorgaben guter Biosicherheit gehören:
- Hygieneschleusen: eine klare Trennung von „sauberem“ und „schmutzigem“ Bereich für Personal und Besucher:innen. Wer also den Stall verlässt, muss dies quasi „gereinigt“ tun: Schutzoverall aus, Schuhe wechseln etc.
- Verfahren zu den Tierzu- und -abgängen: klar definierte Dokumentation und Wege sind hier das Mindeste.
- Definierte Verfahren zu Reinigung und Desinfektion – Stall, Transport-
- mittel, Ausrüstung und Personalhygiene zählen hier zu den Kernpunkten.
- Lebensmittelvorschriften und Umgangsvorschriften für das Personal vor Ort: Das kann von der Klärung der Räume gehen, in denen Essen verzehrt und gelagert werden kann bis hin zum Verbot der Schweinehaltung durch die Mitarbeitenden.
- Schulung und Sensibilisierung: Je nach Größe des Betriebes und eingesetztem Personal sind die Mitarbeitenden zu schulen, auch zum Umgang mit Besucher:innen.
- Notfallplan mit Telefonnummern von Veterinäramt und Hoftierarzt …
- Diese Maßnahmen sind auch durchzuhalten, wenn beispielsweise Baumaßnahmen erledigt werden – da sind dann zudem die externen Dienstleister, sprich Maurer und Co, in das Konzept einzubeziehen. Das kann dann durchaus weitgehende Vorsichtsmaßnahmen zur Folge haben – kommen Besucher:innen, sind die mit entsprechenden Einmal-Overalls und -schuhen zu bekleiden. Hat der/die Mitarbeiter:in Urlaub in einem ASP-Land, in einer ASP-Region gemacht, darf er/sie keinesfalls mit Kleidung oder Schuhen in den Stall kommen, die er/sie auch im Urlaub getragen hat. Und im Falle des Ernstfalles dürfen Mitarbeiter:innen nur in einem (!) schweinehaltenden Betrieb arbeiten, nicht in mehreren …
Hier findet sich eine erste Checkliste
https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tiergesundheit/sgd/asp-lage.htm
- Bei einem Schweinepest-Ausbruch wird dies alles noch ein wenig strenger. Besucher:innen nein danke. Und das gilt bitte nicht nur für schweinehaltende Betriebe. Je weniger Tourismus auf den Höfen, desto geringer die Chance der Ausbreitung. Wohnmobilisten beispielsweise nächtigen oftmals gerne auf den Höfen – das aber ist im Schweinepestfall nicht angebracht. Wie auch der Besuch von Jäger:innen auf dem Betrieb nicht erwünscht ist, Die streifen ja durch Feld und Wald, um eventuell infizierte Tiere zu finden beziehungsweise zu erlegen.
- Im Sauer- und Siegerland konnte in den vergangenen Wochen und Monaten gut beobachtet werden, wie es im Ernstfall weitergeht. Erste Maßgabe: Stillstand – alles unterlassen, was die Schweine vertreiben könnte. Denn dadurch würde die Seuche weiter ausgebreitet. Dann wurden stabile Zäune gezogen, in der Hoffnung, dass die infizierten Schweine in der Region gehalten werden. Große Veranstaltungen wie der Rothaar-Marathon wurden abgesagt, damit eben Ruhe im Wald bleibt. Danach erst wurde versucht, Tiere zu töten, um so die weitere Ausbreitung zu verhindern. Gleichzeitig erlebten die Landwirt:innen echte Einschränkungen: Flächen, auf denen Schweine entdeckt wurden, durften nicht mehr zur Futtergewinnung genutzt werden – auch rinderhaltende Betriebe waren davon betroffen. Zäune wurden teilweise quer über die Flächen gezogen … Alles wird dann dem Ziel untergeordnet, die Ausbreitung der Schweinepest zu verhindern.
Und das können Nicht-Landwirt:innen tun: - keine Essensreste irgendwo liegelassen, niemals und nirgends – auch nicht auf dem bäuerlichen Misthaufen entsorgen … Wurstwaren aus dem Ausland daheim verzehren.
- Wandern und Radfahren nur auf den ausgezeichneten Wegen, immer und überall.
- in ASP-Regionen: Sich aus dem Wald fernhalten, Spaziergänge
- woanders planen
Der Autor Peter Schmidt ist Ökolandwirt und Vorstand des
Biokreis Erzeugerring NRW und Niedersachsen e.V.