Verkaufsautomaten: Direktvermarktung von allein?
Beim Bauernhof um die Ecke kaufen – dieser Wunsch der Verbraucherschaft wird größer. Doch der Aufwand der Landwirt:innen wird durch die Direktvermarktung ihrer Produkte oft nicht kleiner. Können hier Automaten Abhilfe schaffen?
Die Schätzungen aus dem Jahr 2016 der Ämter für Landwirtschaft und Forsten (ÄELF): In ganz Deutschland gibt es bereits 169 Automaten. Das entspricht rund 3,7 Automaten pro Landkreis. Und diese zeigen, dass das Konzept funktionieren kann.
Ein großer Teil davon sind Milchautomaten, aber auch Eier, Nudeln, Fleisch, Obst, Gemüse und anderes werden angeboten. Der Frage, wie wirtschaftlich oder effizient solche Automaten sind, ging die Arbeitsgruppe „Direktvermarktung und Bauernhofgastronomie“ der bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft auf den Grund. Über die Erkenntnisse und Möglichkeiten von Verkaufsautomaten für die Landwirtschaft berichtete Dr. Sophia Goßner im LfL-InfoTalk „Diversifizierung“ im November 2021. Alles Wichtige haben wir für Euch zusammengefasst.
Die Wünsche und Erwartungen der Verbraucherschaft
Bei der Auswahl der Einkaufsmöglichkeiten spielen laut LfL folgende Kriterien eine Rolle:
zeitliche Flexibilität, am besten Rund-um-die-Uhr-Zugang zum Einkauf / gute Erreichbarkeit, etwa auf dem Weg zur Arbeit / Zeit sparen, gleich alles an einem Ort erwerben
Chancen und Risiken
Neben zeitlicher Unabhängigkeit der Vermarktung und der Möglichkeit, Stoßzeiten im Hofladen abzufangen, haben Automaten noch mehr Vorteile. Sie können unter anderem zur Neukundengewinnung beitragen, da vor allem in Zeiten von Corona der Trend stark anstieg, anonym und kontaktlos einzukaufen. Ebenso können Automaten die Kundschaft gewinnen, der die üblichen Öffnungszeiten im Handel nicht ausreichen. Darüber hinaus können sich Werbemöglichkeiten für eigene Produkte oder Synergien durch Zusatzverkäufe weiterer Produkte ergeben.
Leider bergen die Chancen aber auch Risiken, beispielsweise ist hier kein enger Erzeuger-Verbraucher-Dialog mehr möglich. Gegebenenfalls sollten auch Vandalismus oder zusätzlich erforderliche Investitionskosten in die Überlegungen miteinbezogen werden. Mit einer Lärmbelästigung durch Kund*innen, die teilweise nachts einkaufen, ist ebenfalls zu rechnen.
Aufstellort der Automaten
Der Standort der Automaten ist oft entscheidend. Egal ob auf dem eigenen Hof oder außerhalb des Hofgeländes – diese Entscheidung sollte gut durchdacht sein. Der Automat sollte auf alle Fälle überdacht oder in einer separaten Umhausung angebracht werden. Auf dem eigenen Hof gestaltet sich möglicherweise die Aufstellung des Automaten leichter und geschützter. Auch technische Probleme können meist vor Ort schneller und leichter behoben werden. Vor allem kann der Kundenkontakt, falls Nachfragen entstehen sollten, gewahrt werden.
Außerhalb des Hofgeländes sollte ein Standort mit einer guten Verkehrsanbindung, zum Beispiel bei einer Tankstelle oder einer Hauptstraße gewählt werden. Hier entstehen allerdings längere Wegezeiten zum Befüllen der Lebensmittel oder bei Störungen. Oft müssen auch Miet- oder Pachtverträge in den Kostenplan miteinbezogen werden. Leider gehen hier der Einblick in den landwirtschaftlichen Ablauf und die Eigenproduktion verloren. Die Privatsphäre auf dem Hof dagegen bleibt besser gewahrt.
Rechtliche Gegebenheiten
Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit den zuständigen Behörden zur individuellen Abklärung der entsprechenden Anforderungen ist unbedingt erforderlich!
Die wichtigsten Punkte im Überblick:
- Werden nur Urprodukte wie Milch oder Produkte der ersten Verarbeitungsstufe wie Joghurt angeboten, zählt diese Vermarktung noch zur Landwirtschaft → keine Gewerbeanmeldung nötig
- Registrierung als Lebensmittelbetrieb nach Hygienerecht, ggf. Zulassungspflicht (Ansprechpartner: Landratsämter und kreisfreie Städte)
- Warenautomaten können grundsätzlich verfahrensfrei, also ohne Baugenehmigung, errichtet werden.
- Für das Aufstellen eines Unterstands für den Automaten ist allerdings eine Baugenehmigung erforderlich; Ausnahme: Im Innenbereich ist ein Automatengebäude mit bis zu 75 m³ Raumvolumen genehmigungsfrei.
- Wird der Automat in der Nähe einer Straße aufgestellt, ist das Straßenverkehrsrecht zu beachten. Dies gilt auch für Werbetafeln.
- Der Verkauf von Waren über Automaten unterliegt nicht dem Ladenschlussgesetz!
- Belehrung nach Infektionsschutzgesetz für alle Personen, die während des Herstellungsprozesses und des Verkaufs mit leicht verderblichen Lebensmitteln in Berührung kommen (Ansprechpartner: Gesundheitsamt)
- Kennzeichnung der Produkte gemäß LMIV
- Markengesetz: zum Beispiel die Marken „Milchtankstelle“, „Milch-Zapfstelle“ oder „Regiomat“ sind markenrechtlich geschützt und dürfen damit nicht ohne Zustimmung der Markeninhaber verwendet werden.
- Datenschutzgrundverordnung beachten, etwa bei Videoüberwachung!
- Bei der Abgabe von alkoholischen Getränken über Automaten: Jugendschutzgesetz beachten!
Bei der Abgabe von Rohmilch gibt es besondere Vorgaben. Die Vermarktung muss unter anderem beim Veterinäramt angezeigt werden. Bei Milchautomaten gibt es ebenfalls besondere Richtlinien. So ist gegebenenfalls eine jährliche Eichung erforderlich, dies hängt von dem erzielten Umsatz pro Verkauf und Jahresumsatz ab. Nähere Informationen dazu gibt es etwa unter www.lmg.bayern.de.
Am Ende stellt sich die Frage: „Lohnt sich ein Automat?“. Häufig werden mit einem Warenautomaten nur geringe Absatzmengen erzielt. Daher ist der Ertrag oft eher niedrig. Für den Betrieb kann die Maßnahme neben dem ökonomischen Erfolg einen Imagegewinn bedeuten. Ein häufiger Fehler: mangelndes Marketing. Trotz allem kann ein Automat eine gute, zusätzliche und nützliche Alternative zum Hofladen darstellen. Infomieren ist hier aber das A und O!
Wer mit dem Gedanken spielt, einen Automaten aufzustellen, kann vor dem Einstieg die Biokreis-Beratung kontaktieren.
Diversifizierung an der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft
Der Arbeitsbereich Diversifizierung der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft in Ruhstorf an der Rott befasst sich mit der Einkommenssicherung landwirtschaftlicher Betriebe durch Diversifizierung außerhalb der landwirtschaftlichen Urproduktion. Es werden Strategien und Grundlagen für unternehmerische Konzepte der Erwerbskombination entwickelt. Dabei stehen sozio-ökonomische und auch strukturelle Aspekte im Vordergrund.
Der Arbeitsschwerpunkt liegt im Bereich der praxisangewandten Forschung, dem Wissenstransfer und der Unterstützung der Beraterinnen und Berater an den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Informationen finden Sie auf der Internetseite www.lfl.bayern.de/diversifizierung. Bei konkreten Beratungsanfragen können sich landwirtschaftliche Betriebe an ihr zuständiges Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wenden.