Gentechnik: “Bürokratischer Albtraum”

Von Biokreis-Redaktion | Gepostet am 29.08.2023

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BÖLW und BNN kritisieren Pläne für neue Gentechnikgesetzgebung.

Die EU-Kommission plant eine Lockerung des europäischen Gentechnikrechts. Inhalt des Anfang Juli vorgelegten Gesetzentwurfs sind Regelungen für die Anwendung neuer Gentechnikverfahren wie CRISPR-Cas. Der Vorschlag sieht eine Verordnung vor, also einen verbindlichen Rechtsakt, den alle EU-Länder in vollem Umfang umsetzen müssen. Die bisherige Rechtsgrundlage für die Gentechnikgesetzgebung ist die Richtlinie 2001/18/EG („Freisetzungsrichtlinie“), die von den Mitgliedstaaten der EU in nationale Gesetze übertragen werden musste (in Deutschland das Gentechnikgesetz, GenTG).

Pflanzen, die mit neuen Gentechniken entwickelt werden, sollen künftig in zwei verschiedenen Kategorien eingestuft werden:

Kategorie 1: NGT-Pflanzen, die angeblich „gleichwertig“ zu konventionellen Pflanzen sein sollen. Die Kriterien für die angebliche „Gleichwertigkeit“ (Zahl der veränderten Basenpaare in der DNA o.ä.) sind aber nicht wissenschaftlich begründbar, weil die Art der Veränderung (zum Beispiel Toxin-Produktion o.ä.) keine Rolle spielt.

NGT-Pflanzen der Kategorie 1 sollen KEIN Zulassungsverfahren und damit auch keine Risikoprüfung mehr durchlaufen müssen, sie müssen nur „angemeldet“ werden. Diese Pflanzen und ihre Produkte werden in der Wertschöpfungskette und damit auch am Endprodukt nicht mehr gekennzeichnet. Nur das Saatgut muss als „NGT“ gekennzeichnet werden. Angesichts der sehr breit gewählten Kriterien für die Einstufung in diese Kategorie kann/muss davon ausgegangen werden, dass ein Großteil der künftigen NGT-Pflanzen in diese Kategorie fallen wird.

Kategorie 2: Alle anderen NGT-Pflanzen sollen ein „angepasstes“ Zulassungsverfahren inklusive Risikoprüfung durchlaufen und werden auch weiterhin als Gentechnik-Produkte gekennzeichnet. Allerdings sind im Vergleich zum bisherigen Verfahren „Erleichterungen“ vorgesehen. Grundsätzlich soll eine umfassende Risikobewertung nur erforderlich sein, wenn es vorab „plausible Hinweise“ auf Risiken gibt (Anhang II). Dabei wird im Verordnungstext allerdings nur auf die konkret „beabsichtigten“ Veränderungen abgestellt. Mögliche „unbeabsichtigte“ Veränderungen in Genom oder Stoffwechsel würden damit gar nicht mehr untersucht werden, obwohl erfahrungsgemäß gerade aus ihnen Gefahren für Mensch oder Umwelt entstehen können. Auch das Monitoring möglicher Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit wird deutlich reduziert. Die im bisherigen Gentechnikrecht verankerte Pflicht zur Vorlage eines praxistauglichen Nachweisverfahrens soll für NGT-Pflanzen entfallen können, wenn der Antragsteller „belegen“ kann, dass ein derartiger Nachweis technisch nicht möglich sei.

Insgesamt würde es nach diesem Vorschlag also künftig drei unterschiedliche Gentechnik-Regelungen im Bereich Land- und Lebensmittelwirtschaft geben:

1. Die bisherigen Regeln für “alte” Gentechnik mit Fremd-Genen (“Transgenesis”)

2. Regelungen für NGT-Pflanzen der Kategorie 1

3. Regelungen für NGT-Pflanzen der Kategorie 2

Für die Land- und Lebensmittelwirtschaft ist das ein bürokratischer Alptraum. In der ökologischen Produktion sollen alle drei Kategorien von Pflanzen/Produkten (weiterhin) ausgeschlossen und verboten sein (Artikel 5).

Kein „Opt-out“: Anders als bei bisherigen GVO sieht der Vorschlag vor, dass die EU-Staaten auf ihrem Gebiet den Anbau oder die Verwendung von NGT-Pflanzen nicht einschränken oder verbieten dürfen, die sogenannte „Opt-out Option“ soll also für die neuen GVO nicht gelten (Artikel 8).

„Der Gentechnik-Gesetzentwurf ist eine Ohrfeige"
Tina Andres

Tina Andres, Vorstandsvorsitzende des Bio-Spitzenverbandes Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW): „Der Gentechnik-Gesetzentwurf ist eine Ohrfeige für Verbraucherschutz und Wahlfreiheit und treibt Bauern durch Patente in die Abhängigkeit von Gentechnikkonzernen. Die Wahlfreiheit der Verbraucher:innen sowie die Sicherung des Vorsorgeprinzips werden durch das U-Boot der „conventional-like“-Gentechnik-Pflanzen mit Füßen getreten! Bürgerinnen und Bürger, Bäuerinnen und Bauern würden komplett für dumm verkauft.“

Kathrin Jäckel, Geschäftsführerin vom Bundesverband Naturkost Naturwaren (BNN) e.V:
„Die EU-Kommission erkennt zwar an, dass auch Neue Gentechnik in der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft verboten bleiben muss. Jedoch schlägt sie vor, den dafür notwendigen Schutz aus bisher geltenden Koexistenzregelungen, Rückverfolgbarkeit und Transparenz abzuschaffen.

In der Konsequenz würde das für die Unternehmen der Bio-Branche einen deutlich höheren Aufwand in der Sicherung der Qualität von Bio-Lebensmitteln bedeuten. Zudem erhöht sich dadurch die Gefahr der Kontamination von Bio-Produkten mit neuer Gentechnik aus der konventionellen Landwirtschaft. Dies stellt das Verursacherprinzip auf den Kopf. Es kann nicht sein, dass gerade die Unternehmen, die versuchen, Neue Gentechnik zu vermeiden, die Kosten für die Gewährleistung der Gentechnikfreiheit ihrer Produkte zu tragen haben.

red / Quellen: BÖLW / BNN

Biokreis-Redaktion