Zusammenarbeit von Bio-Betrieben mit nicht bio-zertifizierten Schlachtbetrieben
Nicht immer befindet sich eine bio-zertifizierte Metzgerei oder Schlachterei in regionaler Nähe zum Bio-
Betrieb. Gibt es dennoch Möglichkeiten, um auf dem Bio-Herkunftsbetrieb mit konventionellen Schlachtbetrieben eine Schlachtung durchzuführen, bei der das Rindfleisch anschließend als Bio-Produkt vermarktet werden darf? Wir haben bei Frau Sandra Kopp von der Öko-Kontrollstelle Control Union Certifications Germany GmbH mit Sitz in Berlin nachgefragt.
Frau Kopp, darf eine konventionelle Metzgerei Bio-Rinder auf dem Herkunftsbetrieb schlachten?
Ja, grundsätzlich besteht die Möglichkeit, ein konventionelles Unternehmen für die Schlachtung zu beauftragen.
Welche Bedingungen müssen dafür erfüllt sein?
Ist der Schlachtbetrieb nicht selbst biozertifiziert, vergibt der Bio-Betrieb einen Unterauftrag an den Schlachtbetrieb. Als Subunternehmer kann der Schlachter über die Öko-Kontrollstelle des Bio-Betriebs ins Kontrollverfahren eingebunden werden. Der Landwirt oder die Landwirtin haben dafür Sorge zu tragen,
dass alle an der Fleischproduktion beteiligten Subunternehmen die übertragenen Aufgaben gemäß den
Anforderungen der Öko-Verordnung (EU) 2018/848 Art. 34 durchführen.
Was ist für die Integration einer Metzgerei in das Kontrollverfahren des Bio-Betriebes erforderlich?
Seit Januar 2024 ist der Kontrollstelle eine Betriebsbeschreibung des Subunternehmens vorzulegen. Sie ist vom Bio-Landwirt oder der -Landwirtin und vom Subunternehmen zu unterschreiben. Die Zusammenarbeit eines nicht-zertifizierten Subunternehmers, hier Schlachters oder Metzgers, mit einem zertifizierten Bio-Betrieb melden wir als Kontrollstelle der zuständigen Landesbehörde. Sobald diese
Zusammenarbeit gemeldet wurde, wird der nichtzertifizierte Subunternehmer einmal jährlich, wie auch
der auftraggebende Bio-Betrieb, von der Kontrollstelle kontrolliert.
Wo erhalten Landwirt:innen die notwendigen Formulare?
Die Formulare zur Betriebsbeschreibung sind bei ihrer Öko-Kontrollstelle erhältlich. Wir empfehlen den Landwirt:innen, zusätzlich eigene vertragliche Regelungen mit dem Subunternehmen zu treffen, die sie rechtlich absichern. Diese Rechtslage eröffnet den Bio-Landwirt:innen die Chance, ihre Rinder in der vertrauten Umgebung stressärmer schlachten zu lassen. Nähere Informationen gibt die jeweilige Öko-Kontrollstelle.