Wie Vielfalt das Konto füllt

Bild: Tobias Köhler
Erhalt und Mehrung der Biodiversität ist eine Aufgabe, die die Gesellschaft insbesondere von der Landwirtschaft erwartet. Um diese Leistung erbringen zu können, braucht es stabile Finanzierungen, langen Atem – und Kenntnis der Fördermittellandschaft.
Bauer/Bäuerin im Zwiespalt: Der Betrieb muss überleben – also braucht es gute Erträge, egal ob vom Acker oder vom Grünland. Gute Erträge aber stehen meist nicht für natürliche Vielfalt, die gehen oft auf Kosten der Biodiversität. Und doch wissen wir Biokreis-Landwirt:innen: Biodiversität ist wichtig, nur wenn wir sie erhalten und fördern, geht es in eine sichere, artenreiche Zukunft.
Letztlich geht es darum, dass der Erhalt – oder sogar noch die Verbesserung – der natürlichen Vielfalt das Betriebseinkommen nicht schmälert, sondern im besten Fall sogar dazu beiträgt, es zu steigern. Dafür braucht es Geld: aus öffentlichen Kassen oder aus privaten Quellen. Woher es kommt, ist dabei fast zweitrangig.
Private Geldgeber:innen könnten langfristig sogar besonders interessant sein. Dahinter stehen häufig Menschen und Unternehmen, die sich aus Überzeugung für den Erhalt der Biodiversität engagieren. Und anders als bei öffentlichen Förderprogrammen hängt ihre Unterstützung nicht unmittelbar vom Ausgang der nächsten Wahl oder von wechselnden politischen Prioritäten ab.
Wichtig allerdings ist: Biodiversität ist kein Hobby, das man sich mal ein Jahr oder auch nur ein paar Jahre leistet. Wer natürliche Vielfalt fördern will, braucht einen langen Atem. Was über Jahrzehnte verschlechtert wurde, benötigt oft Jahrzehnte, bis es besser wird. Auch wenn schon einige Tier- und Pflanzenarten endgültig verschwunden sind, auch wenn die Klimaveränderung für die Zukunft eine neue Vielfalt erwarten lässt: Vielfalt braucht langfristige Angebote auf Acker und Wiese.
Den Einstieg erleichtern die einjährigen Fördermaßnahmen, die im Rahmen der noch laufenden GAP beantragt werden können. Die Möglichkeiten sind längst kein Geheimnis mehr – und sollten dennoch bis zum letzten Moment genutzt werden. Sieben Ökoregelungen (ÖR) sind dafür besonders relevant:
• ÖR 1: Anlage von Brachen, Blühstreifen, Altgrasflächen
• ÖR 2: Ackerbau – Anlage von vielfältigen Kulturen
• ÖR 3: Agroforst auf Acker und Grünland
• ÖR 4: Extensivierung des gesamten Grünlandes
• ÖR 5: Artenreiches Grünland, nachweisbar nach Kennarten
• ÖR 6: Verzicht auf chemische Pflanzenschutzmittel (das machen wir Bio-Betriebe ohnehin, da muss kein Antrag gestellt werden)
• ÖR 7: Landbewirtschaftung in Natura 2000-Gebieten
Dabei sind die Maßnahmen nach der Ökoregelung 1 finanziell besonders interessant, bringen diese doch aktuell bis zu 1.000 Euro pro Hektar, bei zusätzlicher Stilllegung sogar 1.300 Euro. »Mit so einem Altgrasstreifen schaffen wir überlebenswichtige Lebensräume gerade auch für Insekten«, betonte Schahien Hupperth, Biodiversitätsberaterin der Landwirtschaftskammer NRW, auf einer Biokreis-Informationsveranstaltung.
Am Beispiel Altgras vorgerechnet: Für die Förderung lässt sich auf gleicher Fläche kaum entsprechend Raufutter für die Tiere werben. Denn besonders prädestiniert dafür sind ja schräge, gerne auch nicht so produktive Standorte. Besonders häufig nachgefragt wurden im Ackerbau die Ökoregelung 2 und im Grünland die Ökoregelung 5. Das ist ein Zeichen dafür, dass sich die Landwirtschaft für Biodiversität einsetzt – wenn sie nicht draufzahlen muss.
Ob dies bei den angedrohten Kürzungen der GAP auch künftig so sein wird, das wird im Kräftemessen der Interessen ausgehandelt. Dies macht deutlich, dass mensch eine – politisch gewollte – Unterstützung gerne mitnehmen kann und soll, aber immer im Wissen: Politische Zuneigung ist endlich. Biodiversität aber braucht langfristige Verlässlichkeit, die die Biokreis-Landwirtschaft gerne leisten will. Aber sie muss auch finanzierbar sein. Unsere Bäuerinnen und Bauern engagieren sich bereits vielfach freiwillig. Gleichzeitig muss der landwirtschaftliche Betrieb zukunftsorientiert denken und nach vorne schauen.
Für mehr Planungssicherheit sorgen insbesondere langfristig angelegte Förderverträge. Einen wichtigen Beitrag leistet dabei der Vertragsnaturschutz, der allerdings von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausgestaltet ist. Über die Verträge werden unter anderem Mahdzeitpunkte, Förderhöhen und Viehbesatz geregelt. Gleichzeitig wissen die Landwirtinnen und Landwirte, an wen sie sich vor Ort wenden können: Je nach Bundesland stehen ihnen beispielsweise Biologische Stationen, Landwirtschaftsämter oder andere fachkundige Anlaufstellen zur Seite.
Mehrjährige Förderungen für blühende Brachen gibt es zudem in verschiedenen Bundesländern – in NRW nennt sich das Programm »Buntbrache NRW« und verspricht über 1.600 Euro pro Hektar. Hier sollen gezielt Samenmischungen angesät werden, die dann Vielfalt stärken, Nistplätze schaffen und zur Biotopvernetzung, wie auch zum Erosionsschutz, beitragen.
Grundsätzlich kann dieses Modell sinnvoll sein. Nach den ersten Jahren zeigt sich jedoch häufig ein anderes Bild: Brombeeren, Pioniergehölze und zunehmend auch Disteln breiten sich aus. Diese müssten aufwendig von Hand entfernt werden – was einiges an Mühe kostet. Vorgeschrieben ist zudem eine zweijährliche Mulchmaßnahme. Sie kann allerdings dazu führen, dass in diesem Jahr ein großer Teil des dort lebenden Insektenbestands verloren geht. Hinzu kommt, dass der Mulchtermin erst nach der Blüte der Disteln liegt. Damit trägt die Maßnahme nur wenig dazu bei, die weitere Ausbreitung der dornigen Pflanzen auf benachbarte Flächen zu verhindern.
Tja, Biodiversitätsförderung ist nur schwierig in Paragrafen zu packen – und die mehrjährige Blühbrache auf jeden Fall besser als eine einjährige Maßnahme. Ähnliche Förderungen gibt es beispielsweise – zu anderen Fördersätzen – auch in Baden-Württemberg und Bayern.
Wer seine Flächen der Klimaveränderung anpassen will, hat wahrscheinlich bis Ende 2027 noch weitere Möglichkeiten. Denn im Rahmen des Aktionsprogrammes Natürlicher Klimaschutz (ANK) soll auch die Schaffung, Wiederherstellung oder Entwicklung von Hecken, Knicks und Feldgehölzen ermöglicht werden. Vereinfacht gesagt handelt es sich dabei um eine Art »Agroforst im Kleinformat«. Unter bestimmten Voraussetzungen ist sogar eine vollständige Finanzierung der anfallenden Kosten möglich. Weitere Informationen und Beratung bieten die ANK-Regionalbüros. Dort werden nicht nur Kommunen, sondern auch Flächeneigentümerinnen und -eigentümer beraten.
Wichtig: Die Maßnahmen können ausschließlich auf Flächen umgesetzt werden, die sich im Besitz der Antragstellenden befinden.
Weil politische Förderungen nicht immer die gewünschte langfristige Verlässlichkeit bieten, kann es für den einen oder anderen Betrieb sinnvoll sein, sich nach privaten Finanzierungsmöglichkeiten umzusehen. Dabei kommt den Betrieben auch die zunehmende Berichtspflicht von Unternehmen zugute. Großunternehmen müssen nach EU-Vorgaben über ihre Nachhaltigkeitsleistungen berichten. Kleinere Unternehmen werden über die Lieferketten oftmals von ihrer großunternehmerischen Kundschaft dazu verpflichtet.
Darüber hinaus gibt es auch freiwillige Unterstützung: Unternehmen, Verbände oder naturverbundene Menschen aus der Kundschaft sind zunehmend bereit, sich finanziell für den Erhalt und die Förderung der biologischen Vielfalt zu engagieren.
Wohlbekannt sind inzwischen die Möglichkeiten, Blühpatenschaften anzubieten. Als Richtwert haben sich etwa 30 bis 50 Euro pro 50 Quadratmeter etabliert – je nach Fläche und Ausgestaltung darf es auch etwas mehr sein. Allerdings sollte der damit verbundene Aufwand auf dem Betrieb nicht unterschätzt werden: Patenschaften wollen organisiert, Sponsor:innen und Spender:innen betreut und über die Entwicklung der Flächen informiert werden. Wichtig ist zudem: Nicht jeder Betrieb kann ohne Weiteres Blühstreifen anlegen. Gerade für Grünlandbetriebe braucht es deshalb andere, kreative Ansätze. Möglichkeiten gibt es durchaus – etwa eine besonders insektenfreundliche Bewirtschaftung. Damit lassen sich ebenfalls heimische Sponsor:innen und Spender:innen für die Sache gewinnen.
Praktischer und weniger arbeitsintensiv kann es sein, die zahlungskräftige Kundschaft von vornherein über einen Vermittler auf den Hof zu bringen – und damit zugleich die Biodiversität zu fördern. Ein Beispiel dafür ist die bundesweit tätige Artenglück GmbH mit Standorten in Berlin und Minden. Das Unternehmen bringt Firmen, die in den Erhalt der Artenvielfalt investieren möchten, mit passenden landwirtschaftlichen Betrieben möglichst in deren regionalem Umfeld zusammen.
Häufig geht es dabei um Blühflächen, aber auch andere Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität können hier unterstützt werden. Um Artenglück die Sucherei nach Landwirt:innen zu erleichtern, können sich interessierte Betriebe dort registrieren lassen. So können sie bei passenden Unternehmensanfragen berücksichtigt werden – und aus dem Schutz der Artenvielfalt, im besten Fall, eine zusätzliche wirtschaftliche Perspektive für den Betrieb entstehen.
Regionalbüros des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK): www.kompetenzzentrum-nk.de/
ank-in-ihrer-naehe
Artenglück GmbH: www.artenglueck.de
