EU-Recht – Bio-Gruppenzertifizierung: Chancen für kleine Imkereien

Die Bio-Gruppenzertifizierung kann insbesondere für kleine Imkereien eine interessante Möglichkeit bieten, Bio-Honig nach EU-Öko-Standards zu erzeugen, ohne die Kosten einer Einzelzertifizierung tragen zu müssen. Die rechtliche Grundlage dafür besteht seit 2022. Mit der EU-Öko-Verordnung 2018/848 wurde die Zertifizierung von Unternehmergruppen erstmals ausdrücklich auch für Betriebe in der EU ermöglicht. Zuvor war die Gruppenzertifizierung nur in Drittländern erlaubt. Zum ersten Mal wurde die Gruppenzertifizierung in Deutschland schließlich im Oktober 2025 durch das Bio-Kontroll-Institut (BKI, DE-ÖKO-073) an den Imkerverein ApiBio aus Heilbronn vergeben.
Wie funktioniert die Gruppenzertifizierung?
Bei der Gruppenzertifizierung schließen sich mehrere kleinere Betriebe zu einer zertifizierten Gruppe zusammen. Die einzelnen Imkerinnen und Imker müssen die Vorgaben der EU-Öko-Verordnung erfüllen und werden kontrolliert. Die Gruppe verfügt über ein gemeinsames Kontroll- und Qualitätssicherungssystem. Nach erfolgreicher Zertifizierung kann der erzeugte Honig entsprechend als Bio-Honig gemeinsam vermarktet werden.
Die regelmäßigen Kontrollen stellen dabei sicher, dass die ökologischen Standards eingehalten werden. Für die Imkereien bedeutet die Gruppenzertifizierung zudem, dass sich die Kosten und der organisatorische Aufwand auf mehrere Mitglieder verteilen lassen. Damit kann der Einstieg in die Bio-Imkerei, insbesondere für kleinere Betriebe, wirtschaftlich interessanter werden.
In Deutschland wurde die Gruppenzertifizierung zunächst unter vergleichsweise engen Voraussetzungen umgesetzt.
Die EU plant weitere Vereinfachungen
Auf europäischer Ebene wird derzeit an einer Weiterentwicklung der Regelungen gearbeitet. Vorgesehen sind Erleichterungen bei der Gruppenzertifizierung, insbesondere bei den zulässigen Betriebsgrößen der Gruppenmitglieder, beim Umsatz sowie bei der Zusammensetzung.
Zu den diskutierten Änderungen gehören eine Verdopplung der zulässigen Betriebsgrößen, die Streichung von Umsatz- und Zertifizierungskostengrenzen sowie die Möglichkeit, bestimmte Zusammenschlüsse als Teil einer rechtlichen Einheit anzuerkennen. Die Verhandlungen gestalten sich jedoch komplex, da die Kriterien für Zertifizierungen sowohl für Gruppen in der EU als auch für Gruppen in Drittländern gelten sollen. Dabei unterscheiden sich die Strukturen: Gruppen in der EU bestehen häufig aus Betrieben, die intensiver bewirtschaftet werden als Betriebe in Drittländern. Eine einheitliche Regelung muss diesen unterschiedlichen Voraussetzungen Rechnung tragen.
Die EU-Kommission unterstützt diese Vereinfachungen. Das Europäische Parlament soll im September 2026 über seine Position abstimmen. Anschließend beginnen die Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission. Eine Verabschiedung der Änderungen wird noch für 2026 angestrebt.
