Digitales Bezahlen: Die Pflicht wird kommen

Die Pflicht zur digitalen Bezahl-Methode soll kommen. So steht es im Koalitionsvertrag – und die Ministerien arbeiten eifrig daran: Damit wird Barzahlung nicht abgeschafft – aber auch Direktvermarktende und Hofläden müssen künftig zweigleisig fahren. Die einen tun es heute schon, die anderen müssen sich daran erst noch gewöhnen.
Als ich letztens in Köln bei einem befreundeten Kaffeeröster saß, kam ein junger Kunde herein, bestellte einen Kaffee to go und zahlte die Minisumme mit seinem Smartphone. Auf meine Frage »Sag mal ist das jetzt schon normal?«, antwortete mein Freund: »Klar, hier ist Bargeld out, vielleicht zehn Prozent zahlen noch damit.«
Und die Statistiken bestätigen es: Immer mehr Menschen zahlen mit einer physischen Karte oder mit der Karte auf dem Smartphone, nutzen das »mobile Payment« – also mobiles Bezahlen mit einer Karte auf dem Smartphone wie z. B. Apple Pay oder Google Pay. Je jünger, je mobiler. Mag sein, dass sich so über diese mobilen Bezahl-Methoden auch neue (jüngere) Kundschaft erschließen lässt.
Die gute Nachricht zuerst: Die Vertrauenskasse im personenlosen Hofladen bleibt auch weiterhin möglich. Auch die offene Ladenkasse, die viele nutzen, wird nicht verboten. Ab 2027 aber plant die Bundesregierung eine striktere Kassenpflicht . Ab einem Jahresumsatz von 100.000 Euro werden manipulationssichere Kassen Pflicht (wir gehen in einer der kommenden Ausgaben der BioNachrichten darauf ein). Wichtig aber jetzt schon für alle direktvermarktenden Höfe: Die landwirtschaftlichen Subventionen werden nicht in den Jahresumsatz mit einbezogen. Da können einige noch einmal aufatmen – zuerst einmal!
Doch die Sache mit der digitalen Bezahl-Methode, die ist unabhängig vom Umsatz. Damit will die Regierung einen möglichen Betrug eindämmen, der oft in Restaurants vermutet wird. Und sie will den Finanzämtern die Arbeit erleichtern, vielleicht aber auch ein wenig die Staatskasse füllen.
Das Problem dabei ist, dass leicht der Eindruck entsteht, Betriebe, die Bargeld annehmen, würden grundsätzlich einen Teil der Einnahmen privat beiseite schaffen. Dadurch werden ehrliche Betriebe pauschal mit den schwarzen Schafen in einen Topf geworfen.
Kümmern müssen wir Bäuerinnen und Bauern uns nun alle – sicherheitshalber schon mal vorab. Barzahlung wäre ja zu einfach: Portemonnaie auf, Scheine rein, Rückgeld raus, fertig ist der Einkauf. Okay, das alles muss nachher noch ins Kassenbuch eingetragen werden, denn eine ordentliche Buchführung braucht es schon.
Digital scheint es mehrere Möglichkeiten zu geben. Die einfachste Methode: Rechnung schreiben – und die kann dann auch digital überwiesen werden. Interessant ist dies für Kund:innen, die sowieso Online-Banking machen. Denn über die Banking-App kann man direkt überweisen – eigentlich braucht es dazu nur den zu überweisenden Betrag und die IBAN-Nummer des Verkaufenden … Insgesamt eine kostengünstige Möglichkeit – auch für den Hof, denn es fallen gerade mal die normalen Buchungskosten an, die für eine Überweisung üblicherweise bei der Bank berechnet werden. Dies ist eine digitale Bezahl-Möglichkeit. Allerdings ist heute noch unklar, ob die Gesetzesnovelle damit zufrieden sein wird, oder ob explizit die Kartenzahlung als zusätzliche Bezahl-Methode erlaubt werden soll.
Wer also als Bargeld-orientierter Betrieb seine bisherigen Abläufe beibehalten möchte, könnte auch künftig mit dieser Lösung gut aufgestellt sein. Rechnungen schreiben, auf die Überweisung warten – fertig.
Was bei der Stammkundschaft in der Regel problemlos funktioniert, kann bei unbekannter Laufkundschaft leicht zum Risiko werden. Hier besteht die Gefahr, dass Rechnungen gar nicht oder nur spät beglichen werden. Wenn also der Trend zur Kartenzahlung geht, tja, dann ist das vielleicht der richtige Moment, den Trend nicht ganz zu verschlafen.
Grundsätzlich ist dies kein Hexenwerk. Was es braucht, ist ein Kartenlesegerät. Entweder eines mit eigener SIM-Karte oder ein Gerät, das über das Hof-Smartphone mit dem Internet verknüpft wird. Die Geräte können gemietet oder auch gekauft werden. Die Miete produziert Kosten, die allerdings nicht vom Umsatz abhängig sind. Der Kauf schlägt nur einmal zu Buche.
Mietgeräte kosten je nach Anbieter ab 10 Euro/Monat, dazu kommt dann oft noch eine Art Service-Pauschale ab fünf Euro, grob kalkuliert werden dann so rund 20 Euro pro Monat vom Konto abgebucht. Dazu kommen noch die Buchungsgebühren pro Bezahl-Vorgang. Denn während mobiles Bezahlen für die Kundschaft kostenfrei sein muss, fallen bei den Verkaufenden Kosten an. Das können mal 0,3 Prozent sein, aber auch bis zu drei Prozent bei Kreditkartenzahlenden. Da sind also von 100 Euro gleich mal drei Euro an den Finanzdienstleister bezahlt – ein echtes Argument für Bares – denn Geld zu verschenken hat die Landwirtschaft leider nicht.
Gerade bei Betrieben mit überschaubarem Umsatz lohnt es sich, über den Kauf eines Kartenlesegeräts nachzudenken. Alternativ lässt sich oft auch einfach die App des jeweiligen Anbieters auf dem Smartphone nutzen. Für die Kundschaft kann diese Lösung allerdings etwas weniger komfortabel sein. Da einfache Lesegeräte inzwischen nicht mehr so teuer sind – ist der Kauf vielleicht die praktischere Wahl. Je nach Anbieter kosten die Modelle zwischen 15 und 50 Euro. Für die Erfüllung der Kartenzahlungspflicht reichen diese Geräte in der Regel völlig aus. Und da man dann mit dem eigenen Smartphone oder per Lesegerät ans Internet angeschlossen ist, kann die Kundschaft mit Karte zahlen, aber auch direkt vom Smartphone – mobiles Bezahlen also ganz modern. Okay, die Transaktionskosten liegen dann über 0,3 Prozent (bei gemieteten Geräten), meist so um die 1,5 Prozent. Das ist dann eine echte Rechenaufgabe: Was lohnt sich mehr für den Betrieb. Den Blick in die Konditionen, muss jeder selbst übernehmen – die Hausbank ist dafür ein Ansprechpartner, andere findet man online, wie das recht bekannte System SumUp, aber auch »die Bezahl-Experten«, Zettle (mit PayPal), myPOS, PAYONE…
Eine spannende Frage bleibt noch: Was ist, wenn es mit dem Internet hapert an der Verkaufsstelle? Das Gute daran: Die Nutzung der Banking-App funktioniert auch ohne Internet, da dies auf einem Chip des Smartphones der Kundschaft gespeichert wird. Sobald das Telefon wieder Netzzugang hat, wird dann überwiesen. Auch die meisten Kartenlesegeräte funktionieren eingeschränkt ohne Netzzugang – allerdings wäre es dauerhaft sicherlich sinnvoller, ein stationäres Kartenlesegerät per Kabel mit dem Netzwerk zu verbinden.
Übrigens: Der Zwang zum digitalen Bezahlangebot verursacht Kosten. Eine Idee ist der derzeit erlaubte Rabatt für Barzahlung. Das muss allerdings bei der Preisgestaltung vorher berücksichtigt werden. Aber immer nur neue Kosten bei gleichen Erlösen, das ist ja nicht das Vermarktungsziel.
Aktuelle Entwicklungen zeigen: Von Kartenzahlung abhängig werden wir wohl kaum. In Schweden, einem der Länder, wo eigentlich nur noch digital bezahlt wird, geht der Trend genau anders herum: Apotheken und Lebensmittelgeschäfte müssen künftig die Möglichkeit anbieten, auch Bares zu nehmen. Denn das funktioniert eben auch, wenn der Strom ausfällt, die eben doch denkbare Krise eintritt. Das kommt der deutschen Seele entgegen – denn die Deutschen gelten immer noch als echte Freunde des Bargeldes. Dann gilt: Was die Alten noch können, können die Jüngeren wieder lernen – die Zukunft braucht die Kombination aus Bequemlichkeit und Sicherheit.
