Rückstände in Rohwaren

Von Marianna Grabmann | Gepostet am 02.06.2026

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In den Fachgremien der Bio-Branche wird über Ursachen und Konsequenzen der Befunde beraten. Ziel ist ein einheitliches Vorgehen bei Kontrolle und Zertifizierung.

Die Bio-Branche steht derzeit vor einer spürbaren Herausforderung: dem Nachweis von Rückständen in Rohwaren. Was zunächst wie ein rein analytisches Thema erscheint, betrifft in der Praxis alle Akteur:innen entlang der Wertschöpfungskette – von der Erzeugung über die Verarbeitung bis hin zum -Handel. Dabei stellt sich immer wieder die Frage, wie solche Befunde einzuordnen sind, wo ihre Ursachen liegen und welche Konsequenzen daraus folgen. Auch in Fachgremien der Branche, etwa im Fachausschuss für Verarbeitung und Handel (FAVA), wird die Thematik im Hinblick auf eine einheitliche Anwendung im Kontroll- und Zertifizierungssystem diskutiert.

Schutz der Verbraucher:innen

Grundsätzlich dienen Rückstandsuntersuchungen der Sicherstellung von Verkehrsfähigkeit und Schutz der Verbraucher:innen. Für Pflanzenschutzmittel und Tierarzneimittel gelten EU-weit festgelegte Höchstgehalte, die wissenschaftlich abgeleitet sind und für konventionelle wie ökologische Produkte gleichermaßen gelten. 

Im Ökolandbau greift jedoch eine andere Logik: Entscheidend ist hier nicht die Menge eines Stoffes, sondern die Frage, ob überhaupt ein nicht zugelassenes Mittel eingesetzt wurde. Die ökologische Erzeugung ist entsprechend klar geregelt. Die EU-Öko-Verordnung (EU) 2018/848 sowie die Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165 definieren, welche Stoffe zulässig sind. Wird ein nicht zugelassener Stoff nachgewiesen, muss deshalb immer geklärt werden, wie es dazu kommen konnte. Bestätigt sich ein Verstoß, führt dies unabhängig von der gefundenen Konzentration zum Verlust des Bio-Status.

Kontrollstellen begleiten den Prozess

Ausgangspunkt ist in der Regel eine Laboranalyse. Schon der erste Nachweis eines nicht zugelassenen Stoffes hat zur Folge, dass die betroffene Ware nicht mehr als Bio-Ware vermarktet werden darf. Für die Betriebe bedeutet das zunächst Unsicherheit: Es folgt eine interne Prüfung, die Information der Kontrollstelle und oft auch die Einbindung von Partner:innen entlang der Lieferkette. Erst wenn analytische Fehler ausgeschlossen sind, beginnt die eigentliche inhaltliche Aufarbeitung. 

Die Kontrollstellen begleiten diesen Prozess und entscheiden über das weitere Vorgehen. Je nach Situation werden zusätzliche Untersuchungen veranlasst. Auch die Behörden können eingeschaltet werden, wenn Werte ungewöhnlich hoch sind, die Ursache unklar bleibt, ein mögliches Risiko für Verbraucher:innen besteht oder sich Auffälligkeiten wiederholen.

Im Zentrum steht die Ursachenklärung

Prinzipiell steht dabei immer die gleiche Frage im Vordergrund: Was ist tatsächlich passiert? Betriebe müssen ihre Abläufe, Vorsorgemaßnahmen und Lieferketten offenlegen, um zu zeigen, ob es sich um einen Regelverstoß oder um eine unbeabsichtigte Kontamination handelt. Gelingt diese Einordnung und sind die Sorgfaltspflichten erfüllt, kann die Ware wieder als ökologisch freigegeben werden. Bleiben Zweifel bestehen oder liegt ein Verstoß vor, wird der Bio-Status entzogen und die Ware entsprechend umgestellt. Vor diesem Hintergrund wird die Frage nach einem möglichen Grenzwert für nicht zugelassene Stoffe unterschiedlich diskutiert. Ein solcher Ansatz könnte Verfahren vereinfachen, Entscheidungen vereinheitlichen und den administrativen Aufwand reduzieren.

Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass die Bewertung im ökologischen Landbau derzeit nicht allein auf der Höhe eines Nachweises beruht, sondern auf der Ursachenklärung. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie ein Stoff in das Produkt gelangt ist und ob ein Verstoß gegen die Vorgaben vorliegt. Unabhängig davon ist, ob es sich um eine gezielte Anwendung oder um eine unbeabsichtigte Kontamination, etwa durch Abdrift, handelt.

Differenzierte Bewertung der Ursachen

Das bestehende System ist entsprechend darauf ausgerichtet, diese Ursachen differenziert zu bewerten und die Regelkonformität im Einzelfall zu prüfen. Analytische Ergebnisse bilden dabei die Ausgangsbasis, während die weiterführende Bewertung insbesondere auf Prozess- und Dokumentationsprüfung beruht. Ob ein Grenzwert in diesem Kontext eine geeignete Ergänzung darstellen könnte, hängt letztlich davon ab, welche Aspekte – Verfahrensvereinfachung, Einheitlichkeit der Entscheidungen oder differenzierte Einzelfallbewertung – im regulatorischen Rahmen stärker gewichtet werden sollen.

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Marianna Grabmann

Marianna Grabmann arbeitet beim Biokreis in der Qualitätssicherung im Bereich Zertifizierung Verarbeitung tierische Produkte