GAP nach 2027 – Zwischen Kürzungsdebatte und neuem Umweltanspruch

Auf dem Domgut Dehmen. Bild: Tobias Köhler
Die Debatte um den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) der EU und die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) nach 2027 spitzt sich zu. Im Kern geht es um einen grundlegenden Umbau der Agrarförderung.
Die Kernfrage lautet: Soll die GAP künftig vor allem Einkommensstützung bleiben – oder gezielt öffentliche Leistungen für Klima-, Biodiversitäts- und Ressourcenschutz honorieren. Gleichzeitig wird um die Frage gerungen, wer diese Transformation finanzieren soll: die EU oder zunehmend die Mitgliedstaaten selbst?
Das Europäische Parlament hat in einem aktuellen Bericht ambitionierte Forderungen für den nächsten EU-Haushalt 2028–2034 formuliert.
Europäisches Parlament fordert deutlich mehr Mittel für die GAP
Für die Landwirtschaft ist dabei besonders relevant, dass das Parlament für die zukünftige GAP ein Budget von 433 Milliarden Euro fordert – das wären 139 Milliarden Euro mehr als bislang von der Kommission vorgeschlagen.
Kritisch bewertet das Parlament die zunehmende Renationalisierung europäischer Fördermittel, die bedeuten würde, dass die Kommission den Gestaltungsspielraum an die Mitgliedstaaten abgibt. Stattdessen fordert es klare und zweckgebundene (»ringfenced«) Budgets für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung. Doch inwieweit die Position des Parlaments das Budget bestimmt, ist fraglich, denn Budgetfragen klären am Ende die Mitgliedstaaten, also der Rat, selbst. Die Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission zum EU-Haushalt sollen bis Ende 2026 abgeschlossen werden.
Fachbehörden und Wissenschaft stützen Forderung nach verbindlichen Umweltbudgets
Dass eine stärkere ökologische Ausrichtung der GAP nicht allein eine Forderung von Bio- und Umweltverbänden ist, zeigen die Reaktionen von Fachbehörden und wissenschaftlichen Gremien. Das macht eine fachliche Bewertung und Folgenabschätzung zu den GAP-Entwürfen nach 2027 der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung (LANA) deutlich. Sie unterstützt zentrale Forderungen vieler Umwelt- und Bio-Verbände:
- ein festes Umweltbudget innerhalb der GAP,
- ein hoher EU-Finanzierungsanteil für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen,
- sowie EU-einheitliche Mindeststan-dards als Bestandteil der Konditionalität.
Wiederherstellungsverordnung und GAP zusammendenken
Ohne diese Leitplanken müssten Deutschland und besonders die Bundesländer 362,1 Millionen Euro mehr als aktuell zahlen, um überhaupt den Status Quo zu erhalten.
Beim Ringen um die Wiederherstellungsverordnung (WVO) macht die Wissenschaft die Notwendigkeit eines neuen Plans für die GAP deutlich. Der Wissenschaftliche Beirat für Umwelt und Biodiversität beim Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) fordert ein deutlich stärkeres Zusammendenken von GAP und europäischer Wiederherstellungsverordnung. Anfang Mai übergab der Beirat eine entsprechende Stellungnahme an das Bundeslandwirtschaftsministerium. Darin schlägt der Beirat vor, wie Deutschland mit der Umsetzung der Wiederherstellungsverordnung zugleich den Biodiversitätsverlust, die Folgen des Klimawandels sowie die ineffiziente Ressourcennutzung angehen könnte. Eine nachhaltige Landwirtschaft sei demnach nur möglich, wenn der Rückgang der biologischen Vielfalt gestoppt und ökologisch funktionsfähige Lebensräume wiederhergestellt werden.
Forderungen des Wissenschaftlichen Beirats
Der Wissenschaftliche Beirat fordert deshalb:
- die Priorisierung wirksamer, ›dunkel-grüner‹ GAP-Maßnahmen
- eine langfristige Finanzierung,
- den Abbau bürokratischer Hürden,
- innovative Förderansätze, wie etwa ergebnisorientierte Honorierung und kooperative Modelle.
Ökolandbau im nationalen Wiederherstellungsplan: eine Win-Win-Maßnahme
Seit Mitte April liegt außerdem der nationale Wiederherstellungsplan (NWP) von Bund und Ländern vor. Öffentlichkeit und Verbände sind nun aufgefordert, sich in die Ausgestaltung einzubringen. Erfreulich ist, dass der Ökolandbau im Plan ausdrücklich als Maßnahme zur Zielerreichung genannt wird.
Jedoch fehlen bislang konkrete Aussagen dazu, wie der Ökolandbau gestärkt werden soll. Für die Bio-Verbände ist die Richtung dennoch klar: Ökolandbau gilt als Win-Win-Maßnahme! Er verbindet Ernährungssicherung mit nachhaltiger Landbewirtschaftung. Auf den deutschen Ökoflächen werden schon heute Natur, Wasser, Arten und Klima geschützt – das gilt es weiter auszubauen.
Die Ziele der GAP und der Wiederherstellungsverordnung müssen auch im nationalen Rahmen konsequent zusammengedacht werden. Nur so kann eine Finanzierung entstehen, die zukünftig in regionale, umweltschonende und resiliente Ernährungssysteme investiert.
Die Kommission empfiehlt eine ›grüne Architektur‹ der GAP
Parallel dazu hat die Europäische Kommission sogenannte Empfehlungen zur künftigen Ausgestaltung von Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen innerhalb der GAP veröffentlicht. Der Bericht richtet sich an die Mitgliedstaaten und zeigt anhand von Best-Practice-Beispielen, wie Maßnahmen wirksam und praxistauglich umgesetzt werden können.
Bemerkenswert ist dabei die Vorgabe, das Budget für Agrar-, Umwelt und Klimaaktionen auszubauen. Heute fließen knapp 30 Prozent der Agrargelder in Öko-Regelungen der ersten Säule sowie in Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) der zweiten Säule. Künftig soll der Anteil der Mittel, die zu Umwelt- und Klimazielen beitragen, nach Berechnungsmethode der Kommission auf rund 43 Prozent steigen.
Umwelt- und Klimaleistungen statt Einkommensförderung
Vor allem aber empfiehlt die Kommission, wie auch in ihren Entwürfen, einen grundlegenden Perspektivwechsel bei den Zahlungen: Förderungen sollen nicht länger lediglich Einkommensverluste ausgleichen, die durch die Durchführung von Umweltmaßnahmen entstehen. Stattdessen sollen Umwelt- und Klimaleistungen landwirtschaftlicher Betriebe künftig aktiv einkommenswirksam vergütet werden – und damit einen größeren Anreiz schaffen.
Vereinfachungspaket: Green-by-Concept und Stichtagsregelung
Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat einen Referentenentwurf zur Umsetzung des Omnibus III/Vereinfachungspakets vorgelegt. Der BÖLW begrüßt die Ausnahme von Bio-Betrieben bei der Konditionalität (GLÖZ 1, 2-7), es zeigt die Verbindung von umweltschonender Bewirtschaftung und Bürokratie-Abbau. Die GAP-Vereinfachung soll rückwirkend in Kraft treten. Aktuell ist sie allerdings noch nicht vollständig umgesetzt, da zuerst Bundeskabinett, Bundestag und Bundesrat zustimmen müssen. Damit kam die nationale Umsetzung zur Antragstellung am 15. Mai zu spät, was Bio-Betriebe im Ungewissen lässt.
Der BÖLW fordert zum Schutz des Grünlandes, dass bei einer Rückumstellung auf konventionelle Bewirtschaftung der Umbruch von Grünland auf Acker wieder rückgängig gemacht werden muss. Sonst könnten Betriebe die Umstellung auf Bio ausnutzen, um Grünland- zu Ackerflächen umzuwandeln.
Neben den Erleichterungen für Bio-Betriebe ist auch eine neue Stichtagsregelung für Acker geplant. Künftig gilt automatisch: Acker bleibt Acker. Alle Flächen, die am 1. Januar 2026 Ackerland sind, bleiben auch ohne Pflug dauerhaft Ackerland.
Leider hat das Ministerium die Regelung unnötig kompliziert gemacht, denn Betriebsinhaber:innen, die die Option behalten möchten, Ackerflächen künftig zu Dauergrünland anzulegen, müssen jetzt aktiv werden. Einmalig und nur bis spätestens 30.09.2026 kann für einzelne Flächen vom sogenannten ›Opt-Out‹ Gebrauch gemacht werden. Diese Option zu bewahren, kann z. B. bei Flächen sinnvoll sein, die als Ersatzflächen oder für bestimmte Dauergrünland-Umweltmaßnahmen in Frage kommen.
Die Empfehlungen der Kommission deuten damit eigentlich auf eine Ausweitung der »grünen Architektur« der aktuellen GAP hin. Das ist besonders bemerkenswert, weil nahezu alle wissenschaftlichen Einschätzungen und viele Verbände aus den bislang vorliegenden Gesetzesentwürfen eher ein Herabsetzen der Umweltambitionen herauslesen. Damit liegt die politische Verantwortung nun bei Rat und Parlament, die Lücke zwischen den formulierten Zielvorstellungen und den tatsächlichen Gesetzesentwürfen zu schließen – insbesondere durch klare Leitlinien dafür, wie viel Budget verbindlich in Agrar-, Umwelt- und Klimamaßnahmen fließen muss.
Fazit
Die Debatte um die GAP nach 2027 verdichtet sich also auf eine zentrale Frage: Werden Umwelt, Klima- und Biodiversitätsleistungen der Landwirtschaft künftig verbindlich und ausreichend finanziert – oder bleiben die Ziele der EU nurmehr politisch ambitioniert, ohne jegliche finanzielle Festschreibung?
