Bio heißt auch in Zukunft: Ohne Gentechnik

Mähdrescher auf Biokreis-Feld (Dinkel) bei Sandbach/ Vilshofen. Foto: Tobias Köhler
Mit der Entscheidung des EU-Parlaments wird die Deregulierung neuer Gentechnik ab 2028 Realität. Was jetzt gilt und was zu tun ist. Von Tamira Zöller
Während Saatgut- und Biotechnologiekonzerne auf neue Märkte hoffen, sieht der Biokreis erhebliche Risiken für die gentechnikfreie Landwirtschaft: fehlende Kennzeichnung, unzureichende Schutzmechanismen und mehr Patente auf Saatgut. Für den Ökolandbau bleibt dennoch klar: Bio arbeitet weiter mit der Natur.
Mit der finalen Abstimmung des Europäischen Parlaments am 17. Juni 2026 ist die Entscheidung gefallen: Die Regeln für Pflanzen aus neuen gentechnischen Verfahren (NGT) werden ab Mitte 2028 deutlich gelockert. Das Europäische Parlament hatte der Verordnung aus dem Trilog zugestimmt, somit gilt die Verordnung zwei Jahre nach Abstimmung.
Große Versprechen, viele offene Fragen
Für die europäische Saatgut- und Biotechnologiebranche war dies ein »historischer Tag«. Der europäische Bauernverband Copa-Cogeca bezeichnete die Verordnung als »wegweisend« und verwies auf die Möglichkeit, schneller Sorten zu entwickeln, die besser mit Trockenheit, Krankheiten und Schädlingen umgehen können. Neue gentechnische Verfahren könnten dazu beitragen, die Landwirtschaft an den Klimawandel anzupassen und die Ernährungssicherung in Europa zu stärken, so die Argumentation der Befürworter:innen.
Für den Ökolandbau, viele weitere Verbände und Bäuerinnen und Bauern überwiegen dagegen die Risiken und offenen Fragen.
Monopolisierung von Saatgutunternehmen durch Patente
Viele landwirtschaftliche Verbände und Organisationen befürchten, dass die Deregulierung die Marktmacht weniger internationaler Saatgutkonzerne weiter stärkt. Bereits heute kontrollieren wenige Unternehmen einen großen Teil des weltweiten Saatgutmarktes. Selbst der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßte zwar grundsätzlich die neuen Möglichkeiten der Pflanzenzüchtung, warnte jedoch vor einer zunehmenden Konzentration im Saatgutmarkt. Wenn nun Patente auf NGT-Pflanzen ausgeweitet werden, drohen wachsende Abhängigkeiten für landwirtschaftliche Betriebe und Einschränkungen für die unabhängige Pflanzenzüchtung.
Die Befürwortenden der Deregulierung versprechen klimaangepasste Sorten, höhere Erträge und widerstandsfähigere Pflanzen. Doch diese Erwartungen bleiben bislang weitgehend theoretisch. Selbst in Ländern, in denen neue gentechnische Verfahren bereits länger genutzt werden, fehlen bislang überzeugende Beispiele. Zudem führt ein höherer Ertrag nicht automatisch zu höheren Einkommen für landwirtschaftliche Betriebe, sondern häufig zu zusätzlichem Druck auf den Märkten.
Resiliente Landwirtschaft entsteht vor allem durch vielfältige Fruchtfolgen, angepasste Sorten und stabile Anbausysteme. Vielfalt auf dem Acker, gesunde Böden und regionale Züchtung unter Praxisbedingungen stärken die Widerstandsfähigkeit gegenüber Wetterextremen oft stärker als technologische Einzelmaßnahmen.
Fehlende Schutzmechanismen
Besonders kritisch sieht der Biokreis die fehlenden Schutzmechanismen der neuen Verordnung. Produkte aus vielen NGT-Verfahren müssen künftig nicht mehr gekennzeichnet werden, zudem entfällt eine lückenlose Rückverfolgbarkeit entlang der Wertschöpfungskette. Auch verbindliche Koexistenz- und Haftungsregeln fehlen.
Damit wird es für gentechnikfrei wirtschaftende Betriebe deutlich schwieriger, Verunreinigungen zu vermeiden und ihre Produktionsweise abzusichern.
Während die Verantwortung für mögliche Vermischungen bislang weitgehend bei den Verursachenden lag, droht künftig die Beweislast zunehmend auf gentechnikfrei wirtschaftende Betriebe überzugehen. Ohne Rückverfolgbarkeit wird es schwieriger nachzuweisen, woher Verunreinigungen stammen und wer dafür haftet.
Biokreis bleibt bei klarem Nein
Für den Biokreis ist weiterhin klar: Bio bleibt gentechnikfrei. Wie Vorstandsvorsitzender Thorsten Block betont: „Patentierte NGT-Pflanzen führen zu mehr Monokulturen, mehr Pestizideinsatz und mehr Abhängigkeit von Konzernen. Das ist nicht zukunftsfähig. Stattdessen braucht Europa eine Landwirtschaft, die mit der Natur arbeitet – nicht gegen sie.“
Nächster Schritt: Klagen
Mehrere Rechtsgutachten stellen inzwischen die Vereinbarkeit der Verordnung mit geltendem Recht infrage. Organisationen aus Landwirtschaft, Umwelt- und Verbraucherschutz prüfen deshalb wei- tere juristische Schritte und mögliche Klagen gegen die Verordnung. Der Biokreis fordert die Bundesregierung auf, die nationale Umsetzung der Verordnung zu stoppen und sich weiterhin für eine gentechnikfreie Land- wirtschaft einzusetzen.
