Pilotverfahren gegen Deutschland beendet

Kühe auf der Weide; Bild: Tobias Köhler
Das EU-Pilotverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland wurde im November 2024 abgeschlossen. Grund für das Verfahren waren unter anderem die Ausnahmen von der Weideverpflichtung in einigen deutschen Bundesländern. Die EU-Kommission beruft sich dabei auf die EU-ÖKO-VO, nach der für Pflanzenfresser im ökologischen Landbau eine generelle Weideverpflichtung gilt. Im Rahmen der Länder Öko-Kommission (LÖK) wurde ein bundesweit gültiges sogenanntes „Weidepapier“ erstellt, in dem im Wesentlichen die verpflichtenden Vorgaben zum Weidezugang für Pflanzenfresser im ökologischen Landbau zusammengefasst sind. Zusätzlich dazu gibt es ein abgestimmtes Papier „FAQ-Weide“ mit den häufig gestellten Fragen. Beides kann auf www.unser-biokreis.de heruntergeladen werden.
Jeder Betrieb muss ein Weidekonzept für die jährliche Öko-Kontrolle erstellen. Das Weidekonzept enthält Angaben über die von der Weidevorgabe betroffenen Tiergruppen und die Haltungsform. Weidekonzepte werden in die Betriebsbeschreibung aufgenommen und geben sowohl dem Einzelbetrieb als auch der Kontrollstelle Rechts- und Planungssicherheit.
Strukturelle Gründe, wie weite Entfernungen potenzieller Weideflächen oder großzügige Laufhöfe, können jetzt nicht mehr als Alternativen zur Weidehaltung akzeptiert werden.