Knappe Kassen und zu wenig Geld für Datenvertragsnaturschutz

Naturschutz wird nach Kassenlage umgesetzt, und die Gelder werden knapp in diesem Jahr 2025. So titelte eine erste Lokalzeitung zur Jahreswende: „Leere Kasse beim Vertragsnaturschutz“. Nicht mehr alle, die neue Vertragsnaturschutz-Maßnahmen beantragt haben, erhalten auch einen Vertrag. Aus dem Ministerium heißt es: „Deshalb können beantragte neue, zusätzliche Maßnahmen erst einmal nur in Schutzgebieten und auf Ackerflächen zur Förderung gefährdeter Arten wie dem Kiebitz oder dem Rebhuhn gefördert werden.“ Pech für die Grünlandbetriebe! Wir Bio-Bäuerinnen und -Bauern sind an die
fünfjährige Vertragsbindung für den ökologischen Landbau gewöhnt – doch auch hier gab es eine einseitige Vertragsänderung. Aus dem NRW-Zuwendungsbescheid: „Bitte beachten Sie, dass der Verpflichtungszeitraum vier Jahre beträgt. Diese Information lag während der Antragsphase noch nicht vor, so dass in den Antragsformularen noch fünf Jahre angegeben waren. Die Verkürzung … erfolgt aufgrund einer Änderung des GAP-Strategieplans … (denn) es besteht kein Anspruch auf die Gewährung der Zuwendung, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde auf Grund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel.“
Der Autor Peter Schmidt ist Biokreis-Mitglied und Vorstand
im Biokreis Erzeugerring NRW und Niedersachsen e.V.