Agrarpolitik aktuell

Von Tamira Zöller | Gepostet am 28.09.2026

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Nachrichten und Informationen aus der Europäischen Agrarpolitik.

Kritik: Rainer betreibt Dürrehilfe mit der Gießkanne

Anfang August legte Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer einen Gesetzentwurf zur Dritten Änderung des Direktzahlungsgesetzes im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP) vor. Geplant war, einen Teil der Mittel in die nächste GAP-Förderperiode ab 2028 zu verschieben. Diese Umschichtung fand auch in den letzten Jahren statt; die Gelder wurden dann für Umweltmaßnahmen reserviert. Der BÖLW begrüßte, dass die Mittel damit für 2028 reserviert werden sollten. Zugleich forderte der BÖLW, die Mittel – wie ursprünglich für die zweite Säule vorgesehen – im Jahr 2028 für Umweltmaßnahmen einzusetzen.

Wenige Tage später zog der Minister den Gesetzentwurf wieder zurück und verkündete, dass die 800 Millionen Euro Umschichtungsmittel komplett im Jahr 2027 als Direktzahlungen an die Landwirt:innen ausgezahlt werden sollen. 

Die Auszahlung wird mit der diesjährigen Dürre begründet. Denn der Deutsche Bauernverband hatte angesichts der Ernteausfälle Staatshilfen in Form erhöhter Direktzahlungen und Dieselsubventionen gefordert. 

Der Biokreis e. V. kritisiert die pauschale Verteilung der Mittel. Aus Sicht des Verbands reichen die Beträge bei einer Auszahlung an alle Landwirtschaftsbetriebe nicht aus, um die von Dürre und Missernten betroffenen Landwirt:innen wirksam zu unterstützen. Zudem profitierten auch Betriebe, die in diesem Jahr nicht oder weniger stark von Ernteausfällen betroffen sind. Der extrem trockene Sommer sei das neue Normal und mache eine Anpassung der Landwirtschaft an den Klimawandel notwendig. Einen nennenswerten Anreiz für vorsorgenden Klimaschutz sieht der Biokreis in der pauschalen Flächenprämie nicht.

Green-by-Concept im Bundestag beraten – Stichtagsregelung bereits in Kraft

Das Vereinfachungspaket mit der nationalen Umsetzung von Green-by-Concept für Bio-Betriebe ist noch nicht in Kraft getreten. Die zweite und dritte Lesung im Bundestag sind für September und Oktober vorgesehen. Anschließend muss der Bundesrat zustimmen. Das Gesetz soll rückwirkend zum 1. Januar 2026 gelten. Die Stichtagsregelung (»Acker bleibt Acker«) ist dagegen bereits am 12. August im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und damit in Kraft. 

GAK: Ökolandbau-Kürzungen im Haushalt 2027 geplant

Beim Haushalt der Gemeinschaftsaufgabe »Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes« (GAK) sind für 2027 deutliche Kürzungen vorgesehen. Während der Gesamthaushalt um 0,28 Prozent sinken soll, sollen die GAK-Mittel ohne Küstenschutz um 8,2 Prozent gekürzt werden. Besonders betroffen sind die nicht-investiven Maßnahmen, zu denen auch die Förderung des Ökolandbaus gehört. Hier ist eine Kürzung um mehr als 100 Millionen Euro vorgesehen. Gleichzeitig sollen die Mittel für Investitionsförderungen, etwa für Stallneubauten, um 50 Millionen Euro steigen. Der BÖLW fordert die Abgeordneten des Bundestages auf, die geplanten Kürzungen zu überarbeiten. 

Entwurf zur Umweltverträglichkeitsprüfung bei Tierumbau und -neubau

Das Bundesumweltministerium hat den Entwurf eines Anpassungsgesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorgelegt. Vorgesehen sind unter anderem Ausnahmen von der UVP für Stallumbauten, die der Verbesserung der Haltungsbedingungen dienen. Voraussetzung soll sein, dass die Zahl der Tierplätze nicht erhöht wird. 

Der Biokreis begrüßt die geplante Erleichterung, insbesondere für Bio-Stallanlagen. Bio-Betriebe unterliegen den Vorgaben der EU-Öko-Verordnung und einer jährlichen staatlich überwachten Kontrolle. Die flächengebundene Tierhaltung trägt zudem dazu bei, Nährstoffüberschüsse und klimaschädliche Emissionen zu vermeiden. 

In seiner Stellungnahme fordert der BÖLW, die Ausnahme auch bei einer Erhöhung der Tierzahlen zu ermöglichen, sofern die Tierhaltung flächengebunden bleibt. Konkret soll die UVP bis zu einer Grenze von zwei Großvieheinheiten je Hektar entfallen. Damit könnten Investitionen in ökologisch tragfähige Stall- und Haltungssysteme erleichtert werden.

Tierhaltungskennzeichnung: EU-Kommission bestätigt BÖLW-Kritik

Die Europäische Kommission hat in ihrer Stellungnahme zur geplanten Novelle des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (THKG) erhebliche rechtliche Bedenken geäußert. 

Kritisiert werden unter anderem Regelungen zur Kennzeichnung von Produkten aus anderen EU-Mitgliedstaaten sowie zusätzliche Anforderungen für Bio-Produkte. 

Aus Sicht der Kommission sind zentrale Regelungen für ausländische Produkte nicht mit dem EU-Recht vereinbar. Insbesondere die verpflichtende Einordnung ausländischer Erzeugnisse in die deutschen Haltungsstufen, wird mit Blick auf den freien Warenverkehr kritisch bewertet. Zudem sieht die Kommission Probleme bei der Anerkennung anderer nationaler Kennzeichnungssysteme. 

Auch für Bio-Betriebe enthält die Stellungnahme wichtige Hinweise. Der BÖLW hatte kritisiert, dass Betriebe, die bereits nach den Vorgaben des EU-Öko-Rechts kontrolliert und zertifiziert werden, nicht zusätzlich durch ein nationales Parallelverfahren belastet werden sollten. Diese Position sieht der BÖLW durch die Stellungnahme der Kommission bestätigt. 

Positiv bewertet der BÖLW zudem die Klarstellung, dass Tierprodukte einer höheren Haltungsstufe auch in einer niedrigeren Stufe vermarktet werden können. Dies ist insbesondere für Verarbeitungsunternehmen relevant, wenn bestimmte Teilstücke nicht in ausreichender Menge in der ursprünglich vorgesehenen Haltungsstufe abgesetzt werden können. 

Nun muss das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) den Gesetzentwurf entsprechend den Hinweisen aus Brüssel überarbeiten. 

Der BÖLW fordert eine zügige Anpassung, damit die Tierhaltungskennzeichnung zeitnah eingeführt werden kann. 

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Tamira Zöller

Referentin Agrarpolitik