Agrarpolitik – aktuell

Biokreis-Feld (Dinkel) bei Sandbach/Vilshofen. Foto: Tobias Köhler
EU-Öko-Verordnung:
Brüssel ringt um Kompromisse
Die Überarbeitung der EU-Öko-Verordnung erreicht eine heiße Phase: Die Kommission und der Rat der Mitgliedsstaaten haben bereits ihre Position vorgelegt, welche der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) begrüßt.
Im EU-Parlament laufen jedoch die Verhandlungen komplexer: Aus 228 Änderungsanträgen erarbeitete die Berichterstatterin Kompromisse zu Importen, Gruppenzertifizierung und Tierhaltung. Im Agrarausschuss wurden die Kompromisspakete am 14. Juli abgestimmt, die Plenumsabstimmung folgt im September.
Besonders intensiv wird derzeit über die Regelungen zur Weidehaltung diskutiert. In einem der Kompromisspakete wurden zahlreiche, aus Sicht des BÖLW positive Anpassungen in der Tierhaltung mit einer Änderung, die die Weidehaltung massiv abschwächen würde, vermischt.
Der BÖLW unterstützt deshalb einen gemeinsam mit der europäischen Bio-Bewegung entwickelten Vorschlag, der in begründeten Einzelfällen flexible Lösungen ermöglicht, gleichzeitig aber am Grundprinzip der Weidehaltung festhält. Ziel ist es, sowohl den unterschiedlichen klimatischen und betrieblichen Voraussetzungen innerhalb Europas Rechnung zu tragen als auch die Glaubwürdigkeit und die hohen Standards des Ökolandbaus zu sichern. Bislang ist dieser Vorschlag jedoch noch nicht Bestandteil des Kompromisspakets, weshalb die Abgeordneten nun gefordert sind, entsprechende Änderungen einzubringen.
Parallel dazu hat die Europäische Kommission einen delegierten Rechtsakt vorgelegt, der die Übergangsregelung für den Einsatz konventioneller Eiweißfuttermittel bei Ferkeln und Junggeflügel bis Ende 2036 verlängern soll. Der BÖLW begrüßt diesen Schritt grundsätzlich, fordert aber eine einheitliche EU-weite Umsetzung.
Umbau der Tierhaltung:
Transparenz in der Tierhaltung
Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat endlich einen Entwurf zur Überarbeitung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (THKG) vorgelegt. Die Länder- und Verbändeanhörung dazu endete Anfang Mai. Der Entwurf wird nun final innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Laut einem Sprecher des Ministeriums soll der Entwurf anschließend zügig der Europäischen Kommission zur Notifizierung vorgelegt werden.
Bei reibungslosem Ablauf in Brüssel könnte das Kabinett den Gesetzentwurf am 12. August beschließen. Anschließend wird der Bundestag darüber abstimmen. Bis das Gesetz in Kraft
treten soll, am 1. Januar 2027, bleibt daher wenig Zeit.
Der BÖLW begrüßt den Referentenentwurf, da zentrale Forderungen – wie ein vollständiges Downgrading sowie die Einbeziehung des Außer-Haus-Verzehrs und ausländischer Ware – berücksichtigt wurden.
In einer Verbändeanhörung der SPD am 7. Mai zeigten sich auch Landwirtschaftsverbände, Lebensmittelhandel und -verarbeitung zugewandt. Lediglich Vertretungen von Gaststätten und Systemgastronomie lehnten die Ausweitung auf den Außer-Haus-Bereich ab.
Der BÖLW fordert die Verbesserung des Gesetzes an einer Stelle: Bio-Betriebe sollen sich kein zweites Mal für die Kennzeichnung registrieren müssen, da sie bereits über eine Öko-Kontrollnummer verfügen. Behörden können jederzeit auf tagesaktuelle Bio-Zertifikate in TRACES und BioC zugreifen – eine zusätzliche Nummer in Zeiten der Digitalisierung wäre überflüssig.
Saatgut / Erntegutnachweis:
Rechtliche Unsicherheiten nach STV-Urteil
Nach einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 2. Juni verlangten viele Landhändler:innen nun die offizielle Erntegutbescheinigung der Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV). Hintergrund ist ein BGH-Urteil von 2023, wonach Händler:innen sicherstellen müssen, dass Erntegut sortenschutzkonform erzeugt wurde. Das Düsseldorfer Gericht entschied nun, dass einfache Selbsterklärungen von Betrieben dafür nicht ausreichen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Auch Biokreis-Rohwarenhändler:innen und -Mühlen bitten ihre Lieferanten und Lieferantinnen deshalb um die STV-Bescheinigung, um sich rechtlich abzusichern. Unsere Empfehlung: Klären Sie frühzeitig mit Ihren Abnehmenden, welche Nachweise benötigt werden, um Vermarktungsprobleme zu vermeiden.
Biokreis unterstützt eine faire Finanzierung der Pflanzenzüchtung und die Einhaltung der Nachbauregeln. Kritisch sehen wir jedoch den wachsenden Dokumentationsaufwand, die verschuldensunabhängige Haftung für Bündler sowie offene Fragen zur Datenhoheit. Die STV-Bescheinigung kann ein einfacher Weg zur Rechtssicherheit sein – sie ist jedoch nicht der einzige. Wichtig sind faire Rahmenbedingungen, Rechtssicherheit für Betriebe und eine verlässliche Finanzierung der Pflanzenzüchtung.
