Wie EmpCo und GreenClaims Bio betreffen

Von Tamira Zöller | Gepostet am 30.09.2025

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Kennzeichnung von Umweltleistungen

Die deutsche Bio-Branche hat sich in einer gemeinsamen Initiative klar positioniert: Gegen Greenwashing – ja. Aber gleichzeitig dafür, dass ökologische Erzeugerinnen und Erzeuger ihre nachweisbaren Umweltleistungen weiterhin klar benennen und damit werben können, ohne in einen rechtsunsicheren Graubereich zu geraten — die Kernbotschaft: Die Umsetzung der EU-Regeln zur Umweltkommunikation muss so gestaltet werden, dass Bio-Produkte nicht unerwartet eingeschränkt oder benachteiligt werden.

Die deutsche Bio-Branche hat sich in einer gemeinsamen Initiative klar positioniert: Gegen Greenwashing – ja. Aber gleichzeitig dafür, dass ökologische Erzeugerinnen und Erzeuger ihre nachweisbaren Umweltleistungen weiterhin klar benennen und damit werben können, ohne in einen rechtsunsicheren Graubereich zu geraten — die Kernbotschaft: Die Umsetzung der EU-Regeln zur Umweltkommunikation muss so gestaltet werden, dass Bio-Produkte nicht unerwartet eingeschränkt oder benachteiligt werden.

EmpCo & Green Claims: Was steckt dahinter?

Die EmpCo-Richtlinie (offiziell: Richtlinie (EU) 2024/825 „Empowering Consumers for the Green Transition“) ist ein zentrales Element dieses regulatorischen Feldes. Sie zielt darauf ab, Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor irreführenden Umwelt- und Sozialbehauptungen zu schützen, indem pauschale, unbelegte Aussagen wie „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ grundsätzlich unzulässig werden, sofern sie nicht durch belastbare Nachweise, anerkannte Zertifikate oder überprüfbare Informationen gestützt sind. Social-Claims sind gleichermaßen erfasst; auch hier dürfen bloße Wohlfühlaussagen nur mit klaren Belegen genutzt werden.

Kernbestandteile der EmpCo-Regelung sind unter anderem: strenge Anforderungen an Nachweisbarkeit und Transparenz von Nachhaltigkeitsaussagen, die Pflicht zu öffentlich einsehbaren Umsetzungsplänen bei zukunftsgerichteten Versprechen, die Anerkennung nur solcher Siegel, die einem transparenten Prüfverfahren unterliegen, sowie erweiterte Informationspflichten für Produkte (z. B. Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Updates). Die Richtlinie ist bereits seit März 2024 in Kraft und verlangt die nationale Umsetzung im September 2026 – die volle Anwendung soll in weiterer Folge starten. Für die Bio-Branche bedeutet EmpCo einerseits eine klare Unterstützung im Kampf gegen Greenwashing, andererseits eine Herausforderung: Es muss rechtlich gesichert bleiben, dass geprüfte, zertifizierte Bio-Leistungen weiterhin klar und rechtssicher kommuniziert werden können.

Parallel dazu gibt es einen gesetzgebenden Prozess zur Green Claims Directive. Die Trilog-Verhandlungen wurden allerdings kurz vor Abschluss im Juni auf Eis gelegt. Die Kommission hatte ihren Richtlinienvorschlag auf Grund von mangelnder Unterstützung im Rat gestoppt. Der Vorschlag ist allerdings formal noch nicht zurückgezogen und kann, auf Initiative der neuen dänischen Ratspräsidentschaft, weiter diskutiert werden. Ziel der Green Claims-Richtlinie war eine wissenschaftlich fundierte, externe Prüfung der Umweltversprechen, die über die EmpCo hinausgehen sollte, um einheitliche Standards gegen Greenwashing zu etablieren.

Hintergrund: neue EU-Regeln zur Umweltkommunikation – Ein möglicher Konflikt mit der EU-Öko-Verordnung

Die EU-Öko-Verordnung regelt dagegen seit Jahren explizit die Kennzeichnung und Bewerbung ökologisch erzeugter Produkte. In der praktischen Überschneidung dieser Regelwerke droht ein Konflikt: Ohne eindeutige Klarstellungen besteht das Risiko, dass die neue Verbraucherschutzpraxis die legitime Kommunikation von Bio-Leistungen einschränkt — etwa durch Abmahnungen oder gerichtliche Auseinandersetzungen.

In einer Stellungnahme fordert nun ein breites Bündnis mit 57 Verbänden das zuständige Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) auf, bei der Umsetzung der EmpCo-Richtlinie in deutsches Recht die Chance zu nutzen, dass Bio-Erzeuger:innen, -Hersteller:innen und -Händler:innen weiterhin mit ihren Umwelthöchstleistungen werben dürfen. Die Regelung muss so ausgestaltet sein, dass das bestehende Bio-Kontrollsystem und die Öko-Verordnung als legitime Nachweisgrundlage respektiert werden. Nur so lässt sich die Balance zwischen Verbraucherschutz und Anerkennung echter Umweltleistungen wahren. Das Bündnis macht deutlich: ohne Klarstellung, kommt es zu massiver Rechtsunsicherheit.

Warum das für Verbraucherinnen und Verbraucher wichtig ist

Transparenz ist das gemeinsame Ziel aller Regelungen. Verbraucherinnen und Verbraucher, die bewusst Bio kaufen, erwarten echte Umweltwirkungen: mehr Biodiversität, geringere Pestizid- und Düngebelastung, bessere Tierhaltung. Rechtliche Unklarheiten würden dieses Vertrauen gefährden und könnten die Bereitschaft senken, für dokumentierte Umweltleistungen entsprechend zu zahlen. Die Branche betont deshalb: EmpCo und Green-Claims-Regeln sind sinnvoll — aber wer belegbar und anerkannt große Umweltleistungen erbringt, muss diese weiterhin rechtssicher kommunizieren dürfen.

FAZIT: Balance zwischen Verbraucherschutz und Anerkennung echter Leistungen

Die Umsetzung von EmpCo- und der Green-Claims-Richtlinie bietet die Chance, Greenwashing wirksam zu bekämpfen und zugleich die Kommunikation nachweisbarer Umweltleistungen nicht zu behindern. Rechtssichere Lösungen müssen sicherstellen, dass

  • Verbraucherschutz und Transparenz gestärkt werden,
  • ökologische Produktion und deren messbare Umweltleistungen weiterhin klar erkennbar sind, und
  • die praktische Umsetzung so ausgestaltet ist, dass sie
  • weder Betriebe noch Verbraucherinnen und Verbraucher unnötig belastet.

Jetzt ist die Politik gefragt, diese Anregungen in der nationalen Umsetzung aufzugreifen – damit Bio seine Rolle als Umwelthöchstleistung auch künftig glaubwürdig und rechts-sicher kommunizieren kann.

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Tamira Zöller

Referentin Agrarpolitik