Vereinfachen, ohne Bio zu verwässern

Demozug in Berlin. Bild: Moritz Richter
Warum die aktuellen Entwürfe zur EU-Öko-Verordnung Chancen bieten – und
warum ein Schnellverfahren so wichtig ist. Ein Interview mit Tamira Zöller.

Im Dezember 2025 legte die Europäische Kommission einen gezielten Änderungsvorschlag zur EU-Öko-Basisverordnung vor, begleitet von einem Zeitplan (Roadmap genannt), die weitere Erleichterungen und Auslegungen im Sekundärrecht ankündigt. Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) hat den Vorschlag begrüßt und drängt auf ein Schnellverfahren im Rat und Parlament: Nur so können Risiken wie Lieferengpässe, Marktstörungen durch Urteile und Unsicherheit für Handel und Verarbeitung vermieden werden. Wichtige Themen im Änderungsvorschlag sind unter anderem gleichwertige Importe, die Behandlung von Kontaminationsfällen, Regelungen beim Geflügel (Junggeflügelauslauf, Produktionseinheiten), Gruppenzertifizierungen sowie die praktische Umsetzung von Dokumentationspflichten.
Tamira, wie würdest du die Entwürfe der Kommission insgesamt einordnen?
Die Entwürfe sind klar auf Vereinfachung und Praxisnutzen ausgerichtet — aber sie sind bewusst begrenzt. Das ist gut. Die Kommission hat gezielt die Punkte angepackt, die für Betriebe, Verarbeiter:innen und Handel momentan echten Handlungsdruck erzeugen: Handel mit gleichwertigen Importen, Gruppenzertifizierung, bestimmte Dokumentenpflichten, und einige Klarstellungen in der Tierhaltung. Das ist keine umfassende Reform, sondern ein technisch fokussierter Änderungsansatz. Wichtig ist jetzt, dass die vorgelegten Pläne rasch und ohne Änderungen von Rat und Parlament angenommen werden, denn andernfalls drohen Lieferengpässe und Lücken in den Regalen der Supermärkte.
Ein heikles Thema sind „gleichwertige Importe“ — wie bewertet ihr die Lösung?
Wir begrüßen die Absicht, dass die EU-Kommission die EU-Bio-Kennzeichnung weiterhin für gleichwertige Importe ermöglichen will, und damit die Funktionsfähigkeit des europäischen Bio-Marktes nach dem sogenannten Herbaria-Urteil des Europäischen Gerichtshofs gewährleistet bleibt. Wenn die Fristen und Regelungen nicht eindeutig ausgestaltet werden, drohen Lieferengpässe. Insbesondere bei verarbeiteten Bio-Waren, die auf Importen aus Drittländern angewiesen sind. Außerdem laufen bestimmte Übergangsregelungen aus; ohne Verlängerung besteht die Gefahr, dass bestehende Handelsabkommen oder laufende Zertifizierungswege zusammenbrechen. Für Verbraucher:innen und Händler:innen kann das bedeuten: leere Regalfächer, Preissprünge und weniger Auswahl.
In den Entwürfen ist auch die Erleichterung der Gruppenzertifizierung thematisiert — warum ist das wichtig?
Gruppenzertifizierung ist ein Schlüssel für Kleinlandwirt:innen, Produzent:innen im globalen Süden und Kooperativen. Strenge, individuelle Zertifizierungsanforderungen können dort enorme Hürden darstellen und Betriebe vom Export ausschließen. Durch praktikable Gruppenzertifizierung können viele kleine Betriebe kollektiv Zugang zum EU-Bio-Markt behalten. Die Kommission zielt hier auf eine bessere Praxisumsetzung ab — das begrüßen wir, solange Transparenz und Kontrollgüte gewährleistet bleiben. Also: mehr Zugang, aber mit verlässlichen Kontrollmechanismen.
Zur Tierhaltung: Was ändert sich beim Junggeflügelauslauf?
Positiv ist, dass der Auslauf für Junggeflügel erst vorgeschrieben werden soll, wenn die Tiere ausreichend befiedert sind. Das berücksichtigt tierische Bedürfnisse und die Praxis in Voraufzuchtställen. Sehr junge Küken sind anfälliger für Kälte und Nässe und brauchen spezielle Aufzuchtbedingungen. Eine starre Vorschrift, die Auslauf von Tag eins verlangt, würde landesweit zu hohen Investitionskosten führen — für wenig Tierwohlgewinn. Es ist gut, dass die Kommission diese unsinnige Regelung korrigiert.
Und die Regelung zur „Produktionseinheit“ in der Geflügelmast?
Die Kommission hat in ihren Gesetzesentwürfen klargestellt, dass ein Betrieb mehrere Produktionseinheiten (Ställe á 1600 m2) haben darf. Dafür haben wir uns als Bio-Branche lange und intensiv eingesetzt. Die Klarstellung ist erleichternd und verhindert sinnlose organisatorische Zersplitterung. Das ist wichtig, weil so wirtschaftliche Strukturen erhalten bleiben, ohne dass ökologische und tierwohlbezogene Mindeststandards unterlaufen werden.
Die Kommission hat zusätzlich zum Gesetzesvorschlag eine Roadmap vorgelegt. Was ist das für ein Instrument – und warum ist es politisch relevant?
Die Roadmap zeigt, welche Aufgaben bis wann erledigt werden sollen und sieht eine Erfolgskontrolle nach 18 Monaten vor. Sie greift die Probleme auf, die den Sektor ausbremsen – von Tierhaltung, wie der Gestaltung der Weide, bis hin zum Umgang mit Kontaminationsfällen bei Importen. Die Roadmap greift Themen auf, die im nachgelagerten Recht (Sekundärrecht) und in Auslegungen geregelt werden sollen – anders wie der Gesetzesentwurf, der die Basis VO ändern wird.
Ein großer Block in der Roadmap betrifft die Tierhaltung. Wo seht ihr hier den größten
Korrekturbedarf?
Bei der Tierhaltung will die Kommission bestehende Auslegungen auf Verhältnismäßigkeit und Konsistenz prüfen. Dafür sollen das FAQ „Organic Rules“ und andere Auslegungsdokumente überprüft und gegebenenfalls rechtliche Änderungen vorgenommen werden. Die Kommission beschäftigt sich damit im 1. und 2. Quartal 2026.
Sobald die Expert:innengruppe EGTOP einen Bericht vorgelegt hat, wird sich die Kommission dem Thema Auslaufüberdachungen in der Schweinehaltung annehmen. Wir fordern die Kommission auf, eine flexiblere Gestaltung der Auslaufüberdachung zuzulassen. Außerdem muss auch die Überdachung bei Rindern neu evaluiert werden. Ohne eine veränderte Auslegungspraxis droht vielen Höfen kostenträchtiger Umbau – ohne Vorteile für das Tierwohl. Bei Weide verlangt die Praxis ebenfalls mehr Spielraum — etwa mit Blick auf Tiergesundheit, Schutzgebiete und extensivere Fruchtfolgen. Die Roadmap bietet die Chance, solche Auslegungen zügig zu korrigieren.
Positiv ist, dass in der Raodmap neben den Themen zur Tierhaltung auch Klärungsbedarf bei Kontaminationen, Ausnahmeregelung für konventionelles Eiweißfutter und Saatgut bei mangelnder Verfügbarkeit, sowie die Zulassung unkritischer Naturstoffe benannt werden.
Ein letztes Wort zur weiteren politischen Vorgehensweise?
Ich appelliere an das Europäische Parlament und an den Rat, den Gesetzesvorschlag im Schnellverfahren zu beschließen und die Roadmap konstruktiv zu begleiten. So bleibt Europas florierender Bio-Sektor wettbewerbsfähig!
Vielen Dank, Tamira.
