Änderungen in der EU-Honigverordnung

Bild: Biokreis-Imkerei Schindler
Am 24.5.2024 wurde die Richtlinie (EU) 2024/1438 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Diese ändert die bisher geltende EU-Honigrichtlinie 2001/110/EG. Die EU-Mitgliedsstaaten hatten bis 14.12.2025 Zeit, die neue Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland geschah dies durch die »Zweite Verordnung zur Änderung der Honigverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften«, welche seit 14. Juni 2026 in Kraft ist.
OLAF Befunde
Ein wichtiger Katalysator in der Entwicklung der neuen Richtlinie waren die sogenannten OLAF-Befunde. Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) hatte in einer koordinierten Aktion 2021/22 320 mit anderen europäischen Stellen, Honig-Importchargen untersucht. 46 Prozent der überprüften Chargen standen im Verdacht, mit Zuckersirup verfälscht zu sein. Die Befunde wurden im März 2023 veröffentlicht und lieferten ein wichtiges Argument für die Durchsetzung der Richtlinie.
Ursprungskennzeichnung
Die wichtigste Änderung betrifft die Kennzeichnung der Ursprungsländer des Honigs. Für Mischhonige ist die bisher zulässige Sammelformel »Mischung aus EU-/Nicht-EU-Ländern« nicht mehr zulässig. Künftig müssen alle Ursprungsländer namentlich, und zwar in absteigender Reihenfolge nach Gewichtsanteil, jeweils mit der Prozentzahl des jeweiligen Landes im Hauptsichtfeld auf dem Etikett stehen.
Die EU-Richtlinie erlaubt den Mitgliedstaaten, die Prozentpflicht auf die vier größten Anteile zu beschränken, die zusammen über 50 Prozent ausmachen. Deutschland hat sich, nach Druck durch den Deutschen Imkerbund, gegen diese von der EU eröffnete Möglichkeit entschieden. Es dürfen also nicht nur die vier größten Anteile genannt werden — es müssen ausnahmslos alle Ursprungsländer der in der Mischung enthaltenen Honiganteile angegeben werden.
Vorteil für lokal vermarktende Bio-Imker:innen
Für die lokal vermarktenden Bio-Imker:innen ergibt sich ein wettbewerblicher Vorteil. Es entsteht durch die neue Regelung kein zusätzlicher Aufwand. Auf den industriell abgefüllten Honigen steht nun aber offen die Herkunft (z. B. 80 Prozent China, 20 Prozent Deutschland). Billige Importware bleibt somit nicht länger hinter der Nebelformel »Mischung aus EU-/Nicht-EU-Ländern« versteckt. Genau das hebt den selbst produzierten (Bio)-Honig ab: »von hier, ein Land, transparent« wird am Regal auf einen Blick sichtbar.
Harmonisierung der Nachweismethoden
Um die häufigste Betrugsform, das Strecken mit Zuckersirup, zu unterbinden, setzt die Richtlinie auf harmonisierte Nachweismethoden. Diese müssen aber erst noch geschaffen werden. Bis Juni 2028 ist die Kommission verpflichtet, Durchführungsrechtsakte mit offiziellem Analyseverfahren zur Erkennung von verfälschtem Honig zu erlassen. Kritisiert wird dabei, dass die derzeit leistungsfähigste Methode (NMR-Analytik) nicht genannt wird.
Außerdem soll bis Juni 2029 ein Rückverfolgbarkeitssystem geschaffen und ein EU-Referenzlabor eingerichtet werden.
Fazit
Die Richtlinie sorgt für mehr Transparenz, zum Beispiel durch die Herkunftsdeklaration. Die technischen Maßnahmen gegen Betrug – etwa einheitliche Prüfverfahren, bessere Rückverfolgbarkeit und ein EU-Referenzlabor – sollen jedoch erst 2028/2029 umgesetzt werden. Kritiker:innen bemängeln diese Lücke: Bis die Analytik und Rückverfolgbarkeit greifen, bleibt die Kennzeichnung ein wichtiges, aber allein nicht ausreichendes Mittel gegen gepanschten Importhonig.
