Gentechnik: Showdown im Europaparlament?

Verordnungsentwurf zu neuer Gentechnik erntet starke Kritik. Biokreis und andere Verbände veröffentlichen Resolution und fordern Ablehnung durch das Parlament
Die Verhandlungen zwischen EU-Kommission, EU-Rat und Europäischem Parlament zur Neuregelung von neuer Gentechnik (NGT) wurden Anfang Dezember 2025 abgeschlossen und von Vertreter:innen der EU-Mitgliedstaaten vorläufig bestätigt. Das Ergebnis des Trilogs wurde von verschiedenen Seiten stark kritisiert, da insbesondere zentrale Punkte der ursprünglichen Position des Europaparlaments wie z. B. zu Kennzeichnung und Patenten nicht aufgegriffen wurden.
Am Rande der Grünen Woche hat der Biokreis mit einem breiten Bündnis aus 45 Umwelt-, Landwirtschafts-, Jugend- und Verbraucherschutzverbänden eine Resolution veröffentlicht, in der die Ablehnung der neuen EU-Verordnung zu Gentechnik durch das Europaparlament gefordert wird.
Was ist das Ergebnis des Trilogs?
Pflanzen aus neuer Gentechnik der »Kategorie 1« sollen mit konventionell gezüchteten Pflanzen gleichgesetzt werden. Damit entfallen für sie Zulassungsverfahren, Risikoprüfung und Kennzeichnung. Laut einer Studie des Bundesamtes für Naturschutz würden über 90 Prozent aller NGT-Pflanzen in die Kategorie 1 fallen. Saatgut von NGT-Pflanzen der Kategorie 1 soll verpflichtend gekennzeichnet werden (nicht aber die Endprodukte).
Patente auf NGT-Pflanzen werden durch das Trilog-Ergebnis nicht eingeschränkt, es gibt nur unverbindliche Empfehlungen für eine »faire Lizenzierung« von Patenten und für einen freiwilligen »Verhaltenskodex« (Code of Conduct) für Patent-Inhaber.
Gerade die fehlende Beschränkung von Patenten im Trilog-Ergebnis ist aus Sicht nicht nur aus der Bio-Branche kritisch. Auch der Deutsche Bauernverband hat diese (Vor-)Entscheidung kritisiert. Die wirkungslosen Formulierungen würden die Machtkonzentration im globalen Saatgut-Markt weiter beschleunigen und damit zu gefährlichen Abhängigkeiten führen.
Wie geht’s nun weiter?
Nach der vorläufigen Zustimmung im Rat ist jetzt das Europaparlament am Zug. Die endgültige Abstimmung im Europäischen Parlament wurde nochmals verschoben und soll nun Mitte Mai stattfinden. Neben Aktivitäten, mit denen die Europaabgeordneten für eine Ablehnung der NGT-Verordnung motiviert werden sollen, bereitet der BÖLW gemeinsam mit anderen einen Änderungsantrag zur Plenar-Abstimmung vor, mit dem die Patentierung von NGT-Pflanzen in Europa deutlich eingeschränkt würde. Der BÖLW fordert die EU-Abgeordneten auf, die Deregulierung von Standards und europäischen Errungenschaften zu stoppen. Transparenz und Wahlfreiheit, Risikoprüfung und sicherer Zugang zu Saatgut muss geschützt werden. Der Ökolandbau lebt zukunftsfähige Lösungsansätze vor – ganz ohne Gentechnik.
Ein neues Rechtsgutachten der renommierten Kanzlei GGSC kommt zu dem Schluss, dass die Trilogfassung der NGT-Verordnung das Vorsorgeprinzip untergräbt und rechtliche Widersprüche aufweist, insbesondere durch den Wegfall von Risikoprüfung und Kennzeichnung. Demnach ist die weitgehende Gleichstellung vieler NGT-Pflanzen mit konventionellen Sorten juristisch angreifbar und könnte vor Gericht scheitern. Zudem verstoße die NGT-Verordnung gegen das sogenannte Nagoya-Protokoll der UN-Biodiversitätskonvention, also gegen das Völkerrecht. Diese Einschätzung erhöht den politischen Druck auf das Europaparlament, den Entwurf abzulehnen oder nachzubessern.
Jetzt Druck machen! Biokreis hat ein E-Mail-Tool eingerichtet, mit dem sich Bürger:innen an Abgeordnete im EU-Parlament wenden können:
